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Geschichte und Völkerrecht müssen in der Frage des Südchinesischen Meeres respektiert werden

Von Zhu Jianrong*  ·   2016-09-01  ·  Quelle:Beijing Rundschau
Stichwörter: Südchinesisches Meer
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Zhu Jianrong

Nachdem der so genannte Schiedsspruch zur Frage des Südchinesischen Meeres verkündet wurde, ist die Lage in der Region noch komplizierter geworden. China hat seine Haltung zu der Entscheidung mehr als deutlich gemacht: Die Volkrepublik hat sich an dem Schiedsverfahren nicht beteiligt und akzeptiert den verkündeten Schiedsspruch auch nicht. Ein Vorgehen, für das ich persönlich vollstes Verständnis habe. Denn in ihrem gemeinsamen Kommuniqué, das China und die Philippinen am 10. August 1995 unterzeichnet haben, steht deutlich geschrieben: „Beide Seiten versprechen, graduelle Zusammenarbeit durchzuführen und bestehende Streitigkeiten letztendlich durch Verhandlungen zwischen beiden Seiten zu lösen.“ Auch danach betonten beide Länder immer wieder, an diesem Kommuniqué festzuhalten. Das diplomatische „Versprechen“, das Problem durch Verhandlungen lösen zu wollen, hat in den internationalen Beziehungen eine bindende Funktion.  

Trotz alledem verzichteten die Philippinen letztlich auf Verhandlungen und beantragten stattdessen einseitig das Schiedsverfahren. Und das, obwohl nach Chinas Erklärung im Jahr 2006 zu Artikel 298 des UN-Seerechtübereinkommens gar keine Schiedsverfahren zur Lösung von Streitigkeiten bezüglich der Souveränität oder der Hoheitsgewässer akzeptiert werden. Abgesehen von den USA, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, nahmen deshalb auch die anderen vier Ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats eine ähnliche Position ein. Denn beim philippinischen Antrag auf ein Schiedsverfahren ging es im Grunde genommen um die Frage der Souveränität über Inseln und Riffe im Südchinesischen Meer.  

Das Ergebnis des Schiedsverfahrens trägt letztlich in keiner Weise zur Lösung der Streitigkeiten bezüglich des Südchinesischen Meeres bei. Im Gegenteil. Wie der außerordentliche Professor der Wuhan-Universität Huang Wei erklärte, „streut der Schiedsspruch die Saat neuer Konflikte“. Einige kleinere Inselstaaten im Südpazifik sowie im Indischen Ozean besitzen nur eine kleine Landfläche. Nach der Logik des provisorischen Schiedsgerichts müssten auch diese Inseln als „Riffe“ eingestuft werden. Damit würde aber, so Huang Wei, der Anspruch dieser Länder auf eine ausschließliche Wirtschaftszone und einen Festlandsockel im Umkreis von bis zu 200 Seemeilen annulliert, was einen vernichtenden Schlag für die Existenz dieser Länder bedeuten würde.  

Wenn sich ein Schiedsspruch nicht auf historische Tatsachen und das Völkerrecht stützt, kann er auch keine Lebenskraft oder allgemeine Bedeutung erlangen. Im vorliegenden Text möchte ich versuchen, unter historischen und völkerrechtlichen Gesichtspunkten die Beziehungen zwischen Japan und dem Südchinesischen Meer unter die Lupe zu nehmen und so zum Verständnis des Wesens der aktuellen Frage beitragen.  

Als Professor chinesischer Abstammung lehre ich seit vielen Jahren in Japan. Dabei habe ich den Beziehungen zwischen Japan und dem Südchinesischen Meer immer große Aufmerksamkeit geschenkt. Bei den bisherigen Untersuchungen wurden zumeist Quellen aus Taiwan und anderen Orten verwendet, bei denen es sich aber letztlich nur um indirekte Quellen handelt. Ich selbst habe hingegen in japanischen historischen Schriften zahlreiche direkte Verweise gefunden und auch einige Neuentdeckungen gemacht.  

Nach dem Ersten Weltkrieg strebte Japan eine Expansion nach Südostasien an. Die Marine des Landes setzte alles daran, mit Hilfe der gleichen Strategie, durch die zuvor bereits die Diaoyu-Inseln besetzt werden konnten, auch eine Invasion der Inseln im Südchinesischen Meer zu starten. Der Vorstoß fußte auf der Behauptung, die Japaner hätten die Inseln im Südchinesischen Meer als erstes entdeckt. Japans Außenministerium empfand diese jedoch als nicht stichhaltig genug, zumal es an handfesten Beweisen mangelte. Nach einer internen Auswertung historischer Materialien korrigierte die japanische Regierung daraufhin diesen Standpunkt und entschied sich, die Tatsache anzuerkennen, dass die Inseln im Südchinesischen Meer seit jeher zu China gehörten. Außerdem versuchte man, durch die Verneinung des von Frankreich proklamierten sogenannten „Erstentdeckungsrechts“ die französische Expansion im Südchinesischen Meer einzudämmen und zugleich die Grundlage für eine spätere japanische Besetzung der Inseln im Südchinesischen Meer zu schaffen.

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