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Handelsministerium: In- und ausländische Unternehmen gleichberechtigt

  ·   2020-04-02  ·  Quelle:Beijing Rundschau
Stichwörter: Investition;Wettbewerb
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Fairer Wettbewerb sei ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsumfelds und ein bedeutender Indikator bei der Bewertung des Investitionsumfelds verschiedener Länder. Dies sagte Zong Changqing, Leiter der Abteilung für auswärtiges Kapital beim chinesischen Handelsministerium, vor kurzem auf einer Pressekonferenz. 


Das Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz über Auslandsinvestitionen sieht vor, dass Unternehmen mit ausländischem Kapital rechtmäßig und gleichberechtigt Zugang zu den in den politischen Richtlinien Chinas vorgeschriebenen Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von Unternehmen erhalten. In der Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über Auslandsinvestitionen ist festgelegt, dass die Regierung inländische Unternehmen und mit ausländischem Kapital finanzierte Unternehmen in Bezug auf die Verteilung staatlicher Mittel, bei Steuersenkungen und -befreiungen sowie in Sachen Personalpolitik den Gesetzen entsprechend gleichberechtigt behandeln sollte. 

Am 10. März hatte der Ständige Ausschuss des Staatsrats in aller Deutlichkeit festgestellt, dass die jüngsten Hilfsmaßnahmen gleichberechtigt für inländische Unternehmen und Unternehmen mit ausländischem Kapital gelten sollten. „Diese Anforderung ist sehr gezielt. Es handelt sich nicht um leere Worte, sondern um Maßnahmen, die für Unternehmen mit ausländischem Kapital von großer Bedeutung sind“, sagte Zong. 

Seit dem Ausbruch der COVID-19-Epidemie haben Regierungen und Behörden auf verschiedenen Ebenen eine Reihe von Hilfsmaßnahmen in den Bereichen Steuern, Finanzen, Sozialversicherung und Beschäftigung erlassen, um Unternehmen in Schwierigkeiten – insbesondere kleinste, kleine und mittlere Unternehmen – bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen. In China gibt es momentan über 400.000 Unternehmen mit ausländischem Kapital, von denen mehr als 90 Prozent KMU und Kleinstunternehmen sind. Daher sollte gesagt werden, dass die meisten Unternehmen mit ausländischem Kapital von diesen Hilfsmaßnahmen profitieren können. 

Die Banken müssen sicherstellen, dass die Kredite an Klein- und Kleinstunternehmen nicht von der Epidemie betroffen sind. Die Kreditlinien für diese Unternehmen sollten weiter erhöht werden. Im Hinblick auf die Steuerunterstützung können alle Unternehmen – egal ob groß oder klein, mit inländischem oder auswärtigem Kapital – von den bestehenden steuerlichen Vorzugsmaßnahmen profitieren. Zur Unterstützung von Klein- und Kleinstunternehmen hat der Staat zudem eine Reihe besonderer Maßnahmen eingeführt. Beispielsweise können Unternehmen mit einem monatlichen Umsatz von weniger als 100.000 Yuan von der Mehrwertsteuer befreit werden. 

Darüber hinaus soll die Umsetzung der Hilfsmaßnahmen in vierfacher Hinsicht gefördert werden, damit selbige den ausländischen Unternehmen besser zugutekommen können. Erstens gilt es, besser über die Hilfsmaßnahmen des Staates zu informieren, damit ausländische Unternehmen wissen, dass diese Maßnahmen existieren und welche Hilfe sie erwarten können. Zweitens müssen die Maßnahmen kategorisiert und dann über verschiedene Kanäle den bedürftigen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Drittens muss ein Kontakt- und Dienstleistungssystem eingerichtet werden, damit die Unternehmen bei der Lösung ihrer Schwierigkeiten unterstützt werden können. Viertens soll ein Beschwerdemechanismus etabliert und ein interministerielles Konferenzsystem für die Beschwerden ausländisch finanzierter Unternehmen aufgebaut werden, um eventuelle Vorfälle ungerechter Behandlung ausländischer Unternehmen rechtzeitig korrigieren und ihnen dabei helfen zu können, ihre legitimen Rechte und Interessen zu wahren. 

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