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Kommuniqués der 6. Plenartagung des XVIII. Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas (Auszüge)

  ·   2017-02-14  ·  Quelle:Beijing Rundschau
Stichwörter: KPCh
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Die Aufgabe der innerparteilichen Kontrolle besteht darin, das Statut, die Vorschriften und Regeln sowie die Disziplin der Partei wirksam durchzusetzen und die Solidarität und Einheit der Partei zu wahren. Der Schwerpunkt liegt auf der Lösung dieser Probleme: dass die Führung durch die Partei schwach und der Parteiaufbau mangelhaft ist und die umfassende strenge Führung der Partei nicht energisch genug erfolgt. Außerdem sollen die folgenden Probleme gelöst werden: dass manche Parteimitglieder nur ein schwaches Bewusstsein der Parteizugehörigkeit haben, dass die Disziplin zu lax ist und dass die Verwaltung und Führung der Partei zu lässig, milde und locker gehandhabt werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Parteiorganisationen die Dienst- und Arbeitspflichten vollauf erfüllen und ihrer Rolle als Kern gerecht werden. Die Rolle aller Parteimitglieder als Vorkämpfer und Vorbilder muss zur Entfaltung gebracht werden. Darüber hinaus müssen die führenden Funktionäre treu, rechtschaffen und verantwortungsbewusst handeln. Der Hauptinhalt der innerparteilichen Kontrolle liegt darin, dass das Statut und die Regeln und Vorschriften der Partei sowie die Verfassung und die Gesetze des Staates eingehalten, die einheitliche Führung des Zentralkomitees gewahrt, an den Prinzipien des demokratischen Zentralismus festgehalten und die Verantwortlichkeit für die umfassende strenge Führung der Partei in die Praxis umgesetzt werden. Außerdem gilt es, den Geist der „Acht Bestimmungen des Zentralkomitees der KP Chinas zur Verbesserung des Arbeitsstils und zur engen Verbindung mit den Volksmassen“ durchzusetzen sowie an den Normen der Partei für die Funktionäre – nämlich dass sie rechtschaffen und selbstdiszipliniert handeln, Befugnisse im Interesse des Gemeinwohls ausüben und die Aufgaben des Zentralkomitees und der Parteiorganisation auf höherer Ebene erfüllen – festzuhalten.  

Die Führungsorgane der Partei sowie die führenden Funktionäre und insbesondere die Hauptverantwortlichen unter ihnen sind die Hauptzielgruppen der innerparteilichen Kontrolle. Es gilt, ein innerparteiliches Kontrollsystem zu etablieren und zu vervollständigen, in dem das Zentralkomitee der Partei die einheitliche Führung durchführt, die Parteikomitees bzw. Führungsgruppen umfassende Kontrolle ausüben, die Disziplinkontrollorgane sich auf die Kontrolle spezialisieren, die Arbeitsabteilungen der Partei im Rahmen ihrer Amtspflichten bei der Kontrolle mitwirken, die Parteiorganisationen auf der Basisebene die alltägliche Kontrolle praktizieren und die Parteimitglieder die demokratische Kontrolle ausüben. 

Die Parteikomitees aller Ebenen sollen die Volkskongresse, Regierungen, Aufsichts- und Justizorgane gleicher Ebene dabei unterstützen, gesetzesgemäß die Staatsorgane und die öffentlichen Bediensteten zu kontrollieren. Sie sollen auch die Politische Konsultativkonferenz und die Rechnungsprüfungsorgane dabei unterstützen, jeweils gemäß der Satzung bzw. den Gesetzen die demokratische Kontrolle zu entfalten und durch Rechnungsprüfung Kontrolle auszuüben, und sie müssen dies auch garantieren. Es gilt, die demokratischen Parteien dabei zu unterstützen, ihre Kontrollbefugnisse zu erfüllen. Den Meinungen, der Kritik und den Vorschlägen der parteilosen Persönlichkeiten ist große Beachtung zu schenken. Es gilt, mit der gesellschaftlichen Kontrolle gewissenhaft umzugehen und sie bewusst zu akzeptieren. 

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