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China: Sorge über neuen Gesetzesentwurf der EU

Von Yao Ling  ·   2016-12-13  ·  Quelle:Beijing Rundschau
Stichwörter: WTO;EU; Gesetzesentwurf
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Am 9. November hatte die Europäische Kommission (EK) dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen offiziellen Gesetzesentwurf über die Änderung der Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen vorgelegt. Darin wurde geschrieben, dass der Begriff der "Marktverzerrung" künftig als Ersatz für die "Nichtmarktwirtschaft" genutzt werden sollte. Die EU erhofft sich dadurch, nach Auslaufen des Artikels 15 des Beitrittsprotokolls Chinas zur WTO, dass sie die Verwendung von Surrogatländern (Drittland-Methode) bei Antidumping-Klagen gegen China weiterführen kann. Gleichzeitig soll der Schutz für Handel, Industrie und Produzenten in der EU mit Antisubventionsverfahren verstärkt werden.  

Dieser Schritt der EU zielt offenbar auf den auslaufenden Artikel 15 ab. 2009 war China zum größten Exportland und 2013 zum größten Handelsland geworden, was große Veränderungen für den globalen Handel mit sich gebracht hat. Der Ablauf des Artikels 15 am 11. Dezember 2016 wird auch einige Veränderungen für das gesetzliche Rahmenwerk der WTO mit sich bringen. Die EU als Gründer des multilateralen Handelssystems ist immer ein Initiator für den multilateralen freien Handel, der sich auf WTO-Regeln stützt. In Bezug auf das internationale Image und die Interessen in Bezug auf China bleibt die EK vernünftig und verspricht, dass die EU auf Antidumping-Klagen gegen China -- wie in den vergangenen 15 Jahren -- nach Ablauf des Artikels 15 verzichten wird. Sie wird aber auch versuchen, ihren Handel durch eine Veränderung ihrer Gesetzte weiter zu schützen. Obwohl das Europäische Parlament die Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft ablehnt, hat es bekannt gegeben, dass es die Pflicht der EU sei, den WTO-Regeln zu folgen.  

Im Rahmen des vorgeschlagenen Gesetzesentwurfs will die EU den Begriff der "Marktverzerrung" als Ersatz für die "Nichtmarktwirtschaft" nutzen. "Marktverzerrung" wird dabei durch den Einfluss der Regierungspolitik, die Verteilung der staatlichen Unternehmen, die Subvention für inländische Unternehmen und das Ausmaß der Unabhängigkeit der Finanzinstitute eines Landes gemessen. Diese Standards unterscheiden sich nicht von den 5 Prinzipen, die von der EU für die Prüfung, ob China den Status einer Marktwirtschaft hat, aufgestellt wurden. 

In dem neuen Gesetzesentwurf wird zudem auch eine Verbindung mit Überkapazitäten in der Welt hergestellt. Die EU reagiert sehr stark auf die Überkapazitäten und schreibt sie China zu. In den letzten Jahren hat der Populismus in den Industrieländern Aufwind, und die Instabilität der politischen Lage in Europa verstärkt sich immer weiter. So hat beispielsweise Italiens Ministerpräsident Matteo Renzi nach dem Scheitern des Verfassungsreferendums seinen Rücktritt angekündigt. Und auch in Frankreich und Deutschland wird es von Ende 2016 bis 2017 Wahlkämpfe geben. Die traditionellen Parteien werden durch die populistischen Parteien herausgefordert. Diese Faktoren führen in der EU auf wirtschaftlicher Ebene zu einem verstärkten Protektionismus. Im Oktober hat die EK einen Entwurf über die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente präsentiert. In Bezug auf den neunen Gesetzesentwurf über die Änderung der Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen befürchtet man, dass die EU eine immer stärkere Tendenz zum Handelsprotektionismus an den Tag legen wird.  

 Es ist unfair und darf nicht sein, dass die EK das Gesetz instrumentalisiert, ja sogar seine Verpflichtungen aus der WTO-Regelung mit dem Thema Überkapazitäten in Verbindung bringt, um chinesische Unternehmen weiterhin benachteiligen zu können. Eigentlich wären alle WTO-Mitglieder dazu verpflichtet, dem Artikel 15 termingerecht und pragmatisch nachzukommen. China kann keine zusätzlichen Bedingungen akzeptieren. Die Überkapazitäten im Stahlsektor sind ein Problem, das nach der internationalen Finanzkrise 2008 und durch die Durchführung der Geldpolitik der quantitativen Lockerung in den entwickelten Ländern in den Vordergrund gerückt ist, deswegen sollten alle Länder versuchen, in dieser Sache gemeinsam eine Lösung zu finden. Auf dem G20-Gipfel im September beriet man sich darüber, gemeinsam mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein globales System zum Abbau der Überkapazitäten im Stahlsektor zu gründen. Zuvor waren beim 18. Treffen führender Persönlichkeiten Chinas und der EU Fragen zum Stahl und Handel erörtert worden. Beide Seiten hatten sich dazu bereiterklärt, den gegenseitigen Austausch durch passende Systeme zu verstärken. Auch in China hat die Regierung einen Plan für den Abbau der Stahlproduktion von 2016 bis 2020 aufgestellt: die Produktion soll innerhalb der nächsten 5 Jahre um 100 bis 150 Millionen Tonnen Stahl reduziert werden. China hat also bereits Maßnahmen getroffen und seine Entschlossenheit gezeigt -- die EU sollte daher jetzt gleichziehen. 

(Die Autorin ist außerordentliche Forscherin am Chinesischen Institut für internationale Handels- und Wirtschaftskooperation, einer Denkfabrik des chinesischen Handelsministeriums) 

  

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