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App-Anbieter müssen sechs Auflagen erfüllen |
· 2016-06-29 · Quelle:german.china.org.cn |
Stichwörter: App;Auflagen;Terrorismus | ![]() |
Anbieter von Mobil-Apps müssen “sechs Auflagen” erfüllen, wenn sie in China tätig sind. So müssen sie ihre User verpflichten, sich mit ihrem echten Namen anzumelden und deren Nutzungsdaten für mindestens zwei Monate speichern. Das geht aus einer neuen Verordnung hervor.
Erstens müssen App-Anbieter die Identität der User anhand von Handynummern oder anderer Informationen überprüfen. So sieht es die am Dienstag von der chinesischen Internetbehörde veröffentlichte Vorschrift vor.
Zweitens müssen sie die Daten der User schützen und dürfen sie nicht ohne deren Zustimmung nutzen.
Drittens müssen die Anbieter ihre Zensur verstärken und jeden verwarnen und durch Einstellung des Services oder Schließung des Accounts bestrafen, der illegale Informationen veröffentlicht, heißt es in der Verordnung.
Nach chinesischem Recht drohen für die Verbreitung von Gerüchten im Internet und für die Unterstützung von Extremismus und Terrorismus Gefängnisstrafen.
Viertens müssen die Anbieter die User über ihre Rechte informieren und dürfen keine Standortinformationen sammeln oder heimlich User-Kontakte auslesen.
Fünftens dürfen sie keine Raubkopien von Produkten anderer Anbieter anfertigen.
Schließlich werden sie laut Verordnung aufgefordert, Benutzerprotokolldateien aufzuzeichnen und die Informationen mindestens 60 Tage lang zu speichern.
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