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China-EU-Abkommen über GI bringt beiden Seiten Vorteile

  ·   2021-03-02  ·  Quelle:Beijing Rundschau
Stichwörter: EU;China;Abkommen
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Am 1. März 2021 ist das Abkommen zwischen China und der Europäischen Union (EU) über geografische Herkunftsangaben (Geographical Indications, GI) in Kraft getreten. Es ist das erste umfassende und hochrangige bilaterale Abkommen zum Schutz von geografischen Angaben, das von China unterzeichnet wurde. Dessen Inkrafttreten wird die Zusammenarbeit zwischen China und der EU in Wirtschaft und Handel weiter stärken und den Verbrauchern und Unternehmen beider Seiten zugutekommen. 

GI ist ein Zeichen, das für Produkte mit einer bestimmten Herkunft verwendet wird, die Eigenschaften oder einen Ruf besitzen, die auf diese Herkunft zurückzuführen sind. Die Verhandlungen zwischen China und der EU über das GI-Abkommen begannen 2011 und wurden acht Jahre später abgeschlossen. 

Li Yongsha, stellvertretender Direktor der Abteilung für Vertrag und Recht im Handelsministerium, sagte, dass das Inkrafttreten des Abkommens durch Schutzregeln und  Listen der gegenseitig anerkannten geografischen Herkunftsangaben neue Impulse für die Zusammenarbeit im Bereich Wirtschaft und Handel zwischen beiden Seiten bringe.  

Das Abkommen enthält über 500 Herkunftsangaben für Produkte, die in China bzw. Europa einen Markennamen haben, wie Tieguanyin-Tee aus Anxi, Wuliangye-Schnaps aus Yibin, Münchener Bier und Champagner aus Frankreich. Die chinesische Produktpalette bezieht sich nicht nur auf Alkohol, Tee, Agrarprodukte und Lebensmittel, sondern beinhaltet auch GIs, die die traditionelle chinesische Kultur repräsentieren. 

Gemäß der Vereinbarung haben chinesische Produkte das Recht, das offizielle Zertifizierungszeichen der EU zu verwenden, was es Unternehmen erleichtert, relevante Produkte nach Europa zu exportieren. Umgekehrt gilt dies auch für Europa.  

Laut Li werden neben den bereits aufgenommenen geografischen Herkunftsbezeichnungen in den kommenden vier Jahren weitere 175 GI-Namen von beiden Seiten im Rahmen des Abkommens geschützt. 

Dem Abkommen zufolge können die betroffenen chinesischen geografischen Herkunftsangaben die europäischen offiziellen Zeichen benutzen. Gleichzeitig hat sich die chinesische Seite in dem Abkommen verpflichtet, die entsprechenden geografischen Angaben der EU rechtlich zu schützen. Diese Verpflichtung trägt dazu bei, die Sorgen der Inhaber von in der EU rechtlich geschützten Markennamen zu beseitigen und es ihnen zu ermöglichen, relevante Produkte vertrauensvoll nach China zu exportieren.  

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