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Familienplanung aus Zivilgesetz-Entwurf entfernt

  ·   2018-08-30  ·  Quelle:german.china.org.cn
Stichwörter: Familienplanung;China;Zivilgesetzbuch
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In den kürzlich eingereichten Entwürfen für ein Adoptions- und Ehegesetz im geplanten Zivilgesetzbuch fehlen Klauseln zur Familienplanungspolitik, was Spekulationen über ein Ende dieser Politik hervorrief. Nun stellen Professoren und Gesetzgeber klar, dass die Familienplanungspolitik weiter verfolgt, aber im Verwaltungsrecht oder der Verfassung geregelt werde. 

Juraprofessoren und Gesetzgeber sagten am Dienstag, dass die Rücknahme von Bestimmungen für die Familienplanung in einem Entwurf für einen Teil des Zivilgesetzbuches nicht bedeute, dass China seine Familienplanung beenden wird. Klauseln mit Bezug zur Familienplanung im aktuellen Ehe- und Adoptionsgesetz wurden in einem Entwurf für den Eheteil im Zivilgesetzbuch weggelassen.

Der Entwurf ist einer von sechs Teilen des Gesetzbuches, die am Montag für eine erste Lektüre an den obersten Gesetzgeber, den Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, geschickt wurden.

Angesichts Chinas demographischer Situation kamen Spekulationen darüber auf, ob diese Entscheidung ein Ende der jahrzehntelangen Familienplanungspolitik bedeute.

Dem widersprachen die Gesetzesgeber am Dienstag nun, indem sie klarstellten, dass es ein spezielles Gesetz für die Familienplanung gebe und es deshalb nicht notwendig sei, ähnliche Inhalte in den Eheparagraphen aufzunehmen. Entsprechende Vorgaben lassen sich immer noch im Bevölkerungs- und Familienplanungsgesetz finden. Die Entscheidung, ob dieses Gesetz aufgrund der sich aktuell verändernden demographischen Umstände abgeändert werde, brauche weitere Überlegungen, wie die Kommission für Gesetzgebungsangelegenheiten des Ständigen Ausschusses mitteilte.

Li Mingshun, Juraprofessor an der China Women's University in Beijing, erklärte, dass der Eheteil im Zivilgesetzbuch unter Privatrecht falle und hauptsächlich Rechte und Verpflichtungen von Familienmitgliedern regele. Die Geburt dagegen sei ein menschliches Grundrecht, weshalb Familienplanung besser zum Verwaltungsrecht oder gar zur Verfassung passe.

„Ob die Familienplanungspolitik abgeschafft wird oder nicht, wird nicht von dem Eheteil im Zivilgesetzbuch bestimmt”, sagte er.  Darüber hinaus betonte er, dass es ein objektives Verständnis von Chinas Familienplanungspolitik geben müsse. Das Ziel der Politik sei es, die Quantität und Qualität der Bevölkerung in Einklang mit Chinas wirtschaftlicher Entwicklung und natürlicher Umwelt zu bringen, „sodass sie nicht einfach zur Kontrolle der Bevölkerung genommen werden könnte.“

Jiang Yue, Juraprofessorin an der Universität Xiamen sagte, dass die Familienplanung aus dem Entwurf gestrichen worden sei, um mit dem Tempo der nationalen Veränderungen Schritt zu halten.

Das Ehegesetz wurde vor mehr als drei Jahrzehnten aufgenommen. Aber mit den gesellschaftlichen Veränderungen im Laufe der Zeit und dem Fortschritt von Chinas Gesetzgebung herrscht heutzutage ein besseres Verständnis für die Thematik. Sie fügte hinzu, dass gemäß ihrer eigenen Forschung Inhalte bezüglich der Geburt in mehr als 20 Ländern und Regionen nicht im Zivilgesetzbuch stehen würden.

Neben dem Entwurf für das Ehegesetz behandeln die anderen fünf Entwürfe Vertrags- und Erbangelegenheiten. Das Paket aus sechs Sektionen ist der zweite Schritt in der Erstellung eines Zivilgesetzbuches, welches bis 2020 fertiggestellt sein soll. Die allgemeinen Grundsätze des Gesetzbuches wurden im März 2017 aufgenommen.

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