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Mindeststeuer muss Bedürfnisse von Entwicklungsländern berücksichtigen

  ·   2021-07-07  ·  Quelle:german.china.org.cn
Stichwörter: G20;Mindeststeuer;Entwicklungsländer
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Dieses Wochenende werden sich die G20-Finanzminister und –Zentralbankgouverneure in Venedig treffen, um wichtige Themen wie die wirtschaftliche Erholung nach COVID-19 zu besprechen. Auch das Thema der globalen Mindestkörperschaftssteuer steht weit oben auf der Agenda. Hier geht es vor allem darum, noch stärker die Bedürfnisse der Entwicklungsländer zu berücksichtigen.

Die G20-Finanzminister und Zentralbankgouverneure werden am Freitag und Samstag in Venedig das dritte Treffen während der italienischen G20-Präsidentschaft abhalten. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Förderung eines wirtschaftlichen Aufschwungs nach der COVID-19-Pandemie und eines nachhaltigeren Wachstums. Zudem kann man davon ausgehen, dass das Thema der globalen Mindestkörperschaftssteuer ebenfalls intensiv diskutiert wird.

Seit sich die Finanzchefs der G7-Länder am 5. Juni auf einen neuen globalen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent geeinigt haben, hat dies eine Debatte unter den Volkswirtschaften auf der ganzen Welt ausgelöst. Während die entwickelten G7-Volkswirtschaften die Vereinbarung nachdrücklich befürworten, weigern sich einige Entwicklungsländer, den Vorschlag zu unterstützen. Das diese Woche stattfindende Treffen der G20-Finanzminister wird entscheidend dafür sein, ob der Vorschlag eine breite Unterstützung der großen Entwicklungsländer finden kann.

Obwohl die in Paris ansässige Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sagte, dass 130 Länder einem konzeptionellen Rahmen zugestimmt hätten, der einen von den USA vorgeschlagenen Mindestkörperschaftssteuersatz von 15 Prozent beinhaltet, haben sich einige Finanzbeamte der G20-Mitgliedsländer laut Medienberichten im Vorfeld des Treffens gegen eine solche Verpflichtung ausgesprochen.

Aus der Perspektive des Schutzes der Funktionsfähigkeit von Unternehmen und der Bekämpfung von unangemessener Steuervermeidung kann der Vorschlag einer globalen Mindeststeuer eine positive Rolle spielen. Laut dem Entwurf des globalen Mindeststeuerabkommens würden multinationale Konzerne einen angemessenen Anteil an Steuern zahlen, egal wo sie tätig sind. Das könnte Länder davon abhalten, multinationale Unternehmen mit unangemessen niedrigen Steuersätzen anzulocken.

Mit dem Vorschlag einer globalen Mindeststeuer verfolgen die großen Industrieländer, angeführt von den USA, jedoch im Wesentlichen das Ziel, mehr Geld in der eigenen Tasche zu behalten. Es ist entscheidend, dass das Abkommen nicht zu einem Schema wird, das darauf abzielt, den Interessen der entwickelten Länder zu dienen. Die Verhandlungsführer müssen daher unbedingt die Bedürfnisse der Entwicklungsländer noch stärker berücksichtigen.

Für China wird ein globaler Steuersatz von 15 Prozent im Wesentlichen keine signifikanten Auswirkungen haben, da Chinas Körperschaftssteuersatz derzeit bereits bei 25 Prozent liegt. High-Tech-Unternehmen in China genießen einen präferenziellen Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent. Auch sie werden folglich nicht davon betroffen sein.

Lediglich einige Branchen oder die wirtschaftlichen Testzonen, die derzeit einen niedrigeren Steuersatz als 15 Prozent haben, könnten betroffen sein. Für diese Fälle sollte es Vereinbarungen zur politischen Koordinierung geben.

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