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EU erlässt konkrete Maßnahmen zur Kappung von Finanzquellen für den Terrorismus

  ·   2016-12-22  ·  Quelle:Beijing Rundschau
Stichwörter: EU;Bekämpfung
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Die EU-Kommission hat am Mittwoch mehrere Gesetzesvorschläge eingebracht, mit dem Ziel, den gesetzlichen Rahmen der EU bei der Bekämpfung von Geldwäsche, der Kontrolle des illegalen Bargeldflusses und beim Einfrieren und der Beschlagnahmung von illegalem Eigentum festzustecken, um die Handlungsspielräume der EU bezüglich der Bekämpfung von Terroristen und der Kappung von Finanzquellen des Terrorismus zu vergrößern.

Vera Jourova, EU-Kommissarin für Justiz-, Konsumenten- und Gendergleichstellungsangelegenheiten, sagte, aufgrund eines Mangels an effektiven Gesetzen könnten die EU-Staaten momentan kaum rechtzeitig den Kapitalfluss für Terrorakte unterbrechen. Gleichzeitig stünden rund 99 Prozent des sich in illegalem Besitz der Terroristen befindlichen Geldes diesen noch zur freien Verfügung. Sie wies darauf hin, dass dies durch die neuen Vorschriften verändert werden könnte.  

„Gemäß unseren neuen gegenseitig anerkannten Regeln müssen betreffende Bankkonten, die mit Terrorakten in Verbindung stehen, in allen EU-Staaten innerhalb von maximal 48 Stunden eingefroren werden können. Dies wäre ein enormer Fortschritt zur effektiven Justizkooperation."  

Vera Jourova fügte hinzu, die neuen Maßnahmen bezögen sich hauptsächlich auf drei Aspekte: Erstens sollen die Formalitäten zur gegenseitigen Anerkennung zwischen allen EU-Staaten vereinfacht und beschleunigt werden. Die neuen Regeln seien in allen EU-Staaten gültig. Und Hinweisen auf Beschlagnahmung und Einfrieren der Kapitalmittel für Terrorakte würde durch ein einheitliches Vorgehen nachgegangen.  

Zweitens könnte so manch eine gesetzliche Lücke ausgefüllt werden. Laut Gesetz dürfen zuständige Behörden das grenzüberschreitende Eigentum von noch nicht schuldiggesprochenen Verdächtigen nicht beschlagnahmen. Das grenzüberschreitende Eigentum von -- in Zusammenhang mit den verdächtigen Personen stehenden -- möglichen Komplizen darf auch nicht sichergestellt werden. Allerdings können Terroristen dank solcher Gesetzeslücken leicht ihre Kapitalmittel an ihre Komplizen oder Familienangehörigen weiterleiten.  

Drittens könnte dank der neuen Vorschriften ein Schadenersatz für die Opfer der Terrorangriffe in Erwägung gezogen werden.  

Am gleichen Tag schlug die EU-Kommission außerdem vor, die Befugnisse des Zolls zur Überwachung des Kapitalflusses von Terroristen auszubauen. Dazu sagte Vera Jourova:  

„Nach den geltenden Bargeldverwaltungsregeln muss jeder, der mit Bargeld im Wert von mehr als 10.000 Euro in die EU ein- oder aus der EU ausreisen möchte, dieses beim Zoll deklarieren. In Zukunft gelten die Vorschriften auch für Postpakete und Gütertransporte. Heute haben wir auch die Überwachung wertvoller Waren wie Gold verschärft. Vorher musste man diese nicht deklarieren."  

Um den Terrorismus, grenzüberschreitende Verbrechen und große Migrationswellen zu bewältigen, will die EU-Kommission das Schengen-Informationssystem verstärken.  

Der EU-Kommissar für Migrations-, innere und bürgerliche Angelegenheiten, Dimitris Avramopoulos, betonte, die Terrorismusbekämpfung sei nicht nur eine Herausforderung der EU, sondern eine globale. Freiheit und Sicherheit seien zwei Seiten einer Medaille. Der Öffnung der EU dürfe auf keinen Fall die Sicherheit geopfert werden. Und für die Sicherheit dürften auch Öffnung und Toleranz nicht aufgegeben werden.  

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