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Gläubige in Xinjiang
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· 2015-09-28 · Quelle:Beijing Rundschau |
Stichwörter: Religion;Xinjiang | Druck |
In Xinjiang ist die Religions- und Glaubensfreiheit in vollem Maße garantiert worden. Insgesamt sind in dem autonomen Gebiet 241 000 Religionsstätten zu registrieren. Hinzu kommen auch Lamatempel, buddhistische Klöster sowie evangelische, katholische und orthodoxe Kirchen. Dadurch ist der Bedarf der Gläubigen gut gedeckt worden.
In Xinjiang glauben insgesamt 10 ethnische Minoritäten an den Islam, darunter die Uiguren, Kasachen und Hui. Die Zahl der Anhänger beträgt rund 10 Millionen. Dies macht einen Anteil von 56 Prozent der Gesamtbevölkerung in Xinjiang aus. Über das ganze autonome Gebiet sind insgesamt 239 000 islamische Pilgerstätten gebaut worden. Auch sind islamische Hochschulen errichtet worden, in denen hochrangige Geistliche herangebildet werden. Die in Xinjiang lebenden rund 80 000 Mongolen sind meist Anhänger des tibetischen Buddhismus. Ihnen stehen 40 Lama-Tempel zur Verfügung. 24 evangelischen Kirchen bieten den insgesamt 30 000 Christen in Xinjiang Platz, während 25 katholische Kirchen den mehr als 4000 Katholiken zur Verfügung stehen. Zudem leben in Xinjiang noch über 100 russische Anhänger der orthodoxen Kirche, für sie sind zwei Kirchen gebaut worden.
Die Religions- und Glaubensfreiheit ist ein durch Gesetz garantiertes Recht für alle Bevölkerung in Xinjiang. Insgesamt sind 88 religiöse Gemeinschaften ins Leben gerufen worden, die religiöse Werke wie den Koran, die Bukhari Hadith-Sammlung sowie Neues und Altes Testament in uigurischer, kasachischer und chinesischer Sprache herausgeben. Von den 1980er Jahren bis heute sind insgesamt 50 000 Muslime aus Xinjiang zum Pilgern nach Mekka gereist. Dabei wurden die Pilger von der chinesischen Regierung medizinisch und logistisch unterstützt.
In Xinjiang haben die Priester das Mitwirkungsrecht auf Staatsangelegenheiten. Die führenden Posten der politischen Konsultativkonferenzen und Volkskongresse auf staatlicher und lokaler Ebene werden entweder von patriotistischen Religionsvertretern bekleidet, oder sie werden in die Gremien gewählt. In materieller Not lebende Religiose erhalten zudem staatliche Familienzuschüsse.
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