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System der Vereidigung auf die Verfassung wird perfektioniert |
· 2018-02-28 · Quelle:Beijing Rundschau |
Stichwörter: Aufsichtskommission;Verfassungsänderung;NVK | Druck |
Auf der 33. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 12. Nationalen Volkskongresses (NVK) am 23. Februar wurde beschlossen, dass Änderungen am System der Vereidigung auf die Verfassung vorgenommen werden. Es wurde festgelegt, dass die gewählten Mitglieder der Aufsichtskommission einen öffentlichen Eid auf die Verfassung leisten und bei der Vereidigungszeremonie die Nationalhymne der Volksrepublik China singen müssen.
Die Formulierung des Eides über die Kampfziele wurde geändert. Der Eid lautet nun wie folgt: „Kämpfe hart, um China zu einem großen, modernen, sozialistischen Land aufzubauen, das wohlhabend, stark, demokratisch, kultiviert, harmonisch und schön ist.“ Die 15. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 12. NVK hatte am 1. Juli 2015 den „Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses über die Umsetzung des Systems der Vereidigung auf die Verfassung“ verabschiedet, mit dem der Ablauf der Vereidigung gesetzlich verankert wurde. Die jüngsten Änderungen des Systems zielen darauf ab, den Geist des XIX. Parteitags der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und die Bestimmungen der 2. Plenarsitzung des 19. Zentralkomitees (ZK) der KPCh durchzuführen sowie sie in die Praxis umzusetzen, sich an die Forderungen nach einer Vertiefung der Reform des staatlichen Aufsichtssystems anzupassen, das System der Vereidigung zu verbessern, den Verfassungsgeist weiter zu fördern und die Verfassungsautorität zu demonstrieren.
Mit der Einrichtung der Aufsichtskommissionen verschiedener Ebenen haben die durch die Volkskongresse der jeweiligen Ebene und ihre Ständigen Ausschüsse gewählten oder ernannten Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden und Mitglieder der Aufsichtskommissionen bei ihrem Amtsantritt bereits den neuen Eid auf die Verfassung geleistet. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, die Regelung auch auf nationaler Ebene gesetzlich zu verankern.
Gemäß Entwurf wird der Eid von 70 auf 75 Wörter verlängert. Bestimmungen über die Aufsichtskommission werden hinzugefügt. Die neue Bestimmung über das Singen der Nationalhymne bei der Vereidigungszeremonie steht auch im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Nationalhymne, das vom Ständigen Ausschuss des NVK im September 2017 verabschiedet wurde.
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