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Beijing strafft Visa-Verfahren

  ·   2016-03-07  ·  Quelle:german.china.org.cn
Stichwörter: Visa;Sicherheit;Visaanträge
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Am 8. März will das Beijinger Büro für öffentliche Sicherheit seinen neuen Service für online Visaanträge und permanente Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer starten. Verfahren zur Dokumentenbeschaffung sollen vereinfacht und Wartezeiten verkürzt werden.

Laut Bekanntmachung der Abteilung für die Ein- und Ausreise des Büros, sollen Ausländer künftig über die öffentliche Dienstleistung auf deren Webseite Anträge für ein Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Wohnerlaubnis einreichen können. Zunächst müssen ein Online-Formular ausgefüllt und ein Termin vereinbart werden, dann werden die Antragsteller zu einem dafür eingerichteten Fenster der Abteilung im Bezirk Andingmen bestellt, wo sie ihre Unterlagen einreichen können.

Lin Song, Beamter in der Abteilung, sagt, dass Ausländer, die in Beijing leben wollen, zunächst ihre Wohnung bei einer Polizeibehörde anmelden müssen, bevor sie ihren Antrag stellen können. „Für ihren Termin am Fenster der Abteilung müssen die Antragsteller ihren online Antrag mit den Barcodes darauf ausgedruckt mitbringen.“

Eine weitere neue Richtline von Sonntag soll Ausländern, die vor Ankunft in China kein Visum beantragt haben, bei ihrem Aufenthalt in Beijing helfen. Grundsätzlich müssen Ausländer vor ihrer Ankunft in China über ein Visum verfügen. Musste eine Reise nach China kurzfristig stattfinden, können sie jetzt auch über die Webseite des Abteilung ein Visum beantragen und bei Ankunft am internationalen Flughafen Beijings (Beijing Capital International Airport) bekommen. Lin erklärt, dass jene, die kurzfristig mit einer Einladung eines Chinesen einreisen, online ein Visum beantragen und mit den erforderlichen Papieren in einem autorisierten Büro der Einreise- und Ausreiseabteilung im Terminal 2 und Terminal 3 des Hauptstadtflughafens ein M- oder F-Visum bekommen können.

Das Büro für öffentliche Sicherheit hat zudem neue Regelungen zur Unterstützung des Chinabesuchs von Ausländern eingeführt, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten waren. So erlaubt eine neue Regelung den ausländischen Familienmitgliedern eines chinesischen Staatsbürgers einen zweijährigen Aufenthalt in Beijing und verlängert damit den einjährigen Aufenthalt, der zuvor gültig war. Die zweijährige Aufenthaltsgenehmigung kann erneuert werden. Familienangehörige eines chinesischen Staatsbürgers, darunter Ehepartner, Schwiegereltern, Kinder des Ehepartners oder die Ehepartner der Kinder, können sich nun für zwei Jahre in Beijing aufhalten. Zuvor musste die Aufenthaltsgenehmigung jährlich erneuert werden.

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