Der ständige Ausschuss des Chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) hat am 27. Dezember das erste Gesetz der Volksrepublik gegen häusliche Gewalt beschlossen. Das Gesetz wird ab dem 1. März 2016 in Kraft treten.
Das neue Gesetz setzt sich aus sechs Kapiteln und 38 Artikeln zusammen. Ihm zufolge wird ein Mechanismus zum Schutz der persönlichen Sicherheit etabliert. Jede Person, die in der Familie unter Gewalt leidet oder von Gewalt bedroht wird, kann fortan beim Volksgericht eine Schutzanordnung beantragen. Dazu soll das Volksgericht innerhalb von 72 Stunden, in Notfällen innerhalb von 24 Stunden, eine Entscheidung treffen. (Quelle: Radio China International)