10-03-2015
Juristische Gerechtigkeit
Staatsanwälte wurden angewiesen, Gegenstände aus laufenden Verfahren gesetzeskonform zu handhaben

Staatsanwälte müssten Gelder und Gegenstände aus laufenden Verfahren gesetzeskonform sicherstellen, und die Gegenstände müssten vor Beschädigung beschützt werden, sagte die Oberste Volksstaatsanwaltschaft (SPP).

Verfolgungsorgane müssten sich an die entsprechenden Gesetze und Vorschriften halten, wenn sie Gelder und Gegenstände aus laufenden Verfahren "versiegeln, beschlagnahmen, einfrieren, lagern oder entsorgen", besagte eine am Samstag herausgegebene SPP Richtlinie zur Handhabung von Gegenständen, die aus Kriminalfällen stammen.

Die Bestimmung zielt auf die Beobachtung ab, dass einige Staatsanwälte Gegenstände aus Verfahren willkürlich behandeln, ohne die offiziellen Wege zu beschreiten.

Die Vorschrift betonte, die die Fälle bearbeitenden Staatsanwälte müssten solche Gegenstände an übergeordnete Einheiten zur Verwahrung übergeben. Beschlagnahmte Gelder sollten auf ein offiziell dafür vorgesehenes Konto überwiesen werden.

Die Vorschrift merkte weiterhin an, mit der Überwachung von Fällen betraute Personen seien dafür verantwortlich, unsachgemäße Behandlung von Gegenständen offenzulegen und zu korrigieren. Damit soll die lückenlose sichere Verwahrung von Gegenständen gewährleistet und die Gegenstände vor Beschädigung und Abhandenkommen bewahrt werden. (Quelle: China.org.cn)