10-03-2010 Beijing Rundschau Diskussion über Aufnahme des Lohnverzugs ins Strafgesetzbuch
Der Chinesische Gewerkschaftsverband hat vorgeschlagen, Lohnverzug in das chinesische Strafgesetzbuch aufzunehmen. Dieser Vorschlag wird nun in chinesischen Medien umfassend diskutiert. Dazu sagte der Leiter der Abteilung für Sozialabsicherung des Chinesischen Gewerkschaftsverbandes, Zou Zhen, am 9. März, die Gesetzgebung über die Auszahlung der Löhne und Gehälter müsse weiter verstärkt werden. Der NVK sollte das Strafgesetz revidieren und Lohnverzug hinzufügen. Damit würde die nicht fristgemäße Auszahlung von Löhnen und Gehältern strafbar werden. Zudem rief Zou Zhen dazu auf, den Satz des Mindestlohns allmählich auf etwa 40 bis 60 Prozent des durchschnittlichen Lohnniveaus zu erhöhen.
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