Das Gesetz über Lebensmittelsicherheit tritt am 1. Juni in Kraft. Damit sollen sowohl Herstellung als auch Im- und Export der Lebensmittel verstärkt kontrolliert und verwaltet werden.
Aufgrund des neuen Gesetzes sollen alle Lebensmittel überprüft werden. Verbraucher, deren Rechte und Interessen verletzt worden sind, können Schadensersatzansprüche nun gerichtlich einfordern.