31-10-2012
Dokumente
Statut der Kommunistischen Partei Chinas (Abgeänderte Fassung)
 

Kapitel I

Die Mitglieder der Partei

 

Artikel 1            Jeder chinesische Arbeiter, Bauer, Armeeangehörige, Intellektuelle oder Fortschrittliche aus anderen Gesellschaftsschichten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann die Aufnahme in die Kommunistische Partei Chinas beantragen, wenn er das Programm und das Statut der Partei anerkennt und bereit ist, einer ihrer Organisationen anzugehören und aktiv in ihr zu arbeiten, die Beschlüsse der Partei auszuführen und termingemäß die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.

Artikel 2            Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas sind die Vorkämpfer aus der Arbeiterklasse Chinas, die sich durch ein kommunistisches Bewusstsein auszeichnen.

Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas müssen mit ganzem Herzen dem Volk dienen, ohne zu zögern zu jeglichem persönlichen Opfer bereit sein und das ganze Leben hindurch für die Verwirklichung des Kommunismus kämpfen.

Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas bleiben für immer gewöhnliche arbeitende Menschen. Ausgenommen von den in Vorschriften und der Politik festgelegten berechtigten Interessen und beruflichen Funktionen des einzelnen, darf ein Parteimitglied auf keinen Fall eigensüchtigen Interessen folgen oder nach Privilegien trachten.

Artikel 3            Das Parteimitglied muss folgenden Pflichten nachkommen:

(1) gewissenhaft den Marxismus-Leninismus, die Mao-Zedong-Ideen, die Deng-Xiaoping-Theorie und die wichtigen Ideen des „Dreifachen Vertretens" studieren, das wissenschaftliche Entwicklungskonzept studieren, die Linie, die Richtlinien, die Politik und die Beschlüsse der Partei studieren, die Grundkenntnisse über die Partei studieren, sich wissenschaftliche, kulturelle, rechtliche und berufliche Kenntnisse aneignen und sich bemühen, die Fähigkeit, dem Volk zu dienen, zu erhöhen;

(2) die Grundlinie und die verschiedenen Richtlinien und politischen Maßnahmen der Partei durchführen, bei der Beteiligung an der Reform und Öffnung sowie der sozialistischen Modernisierung mit gutem Beispiel vorangehen, die Massen mobilisieren, für die wirtschaftliche Entwicklung und den gesellschaftlichen Fortschritt hart zu kämpfen, und in der Produktion, der Arbeit, dem Studium und dem sozialen Leben die Pionier- und Vorbildrolle spielen;

(3) dem Prinzip folgen, die Interessen der Partei und des Volkes über alles zu stellen, die persönlichen Interessen denen der Partei und des Volkes unterzuordnen, als erster Entbehrungen auf sich zu nehmen, als letzter Annehmlichkeiten zu genießen, uneigennützig für das Gemeinwohl zu wirken und mehr Beiträge zu leisten;

(4) die Parteidisziplin bewusst einhalten, die Gesetze und Verordnungen des Staates vorbildlich befolgen, Geheimnisse der Partei und des Staates streng wahren, die Beschlüsse der Partei ausführen, jede von der Organisation zugeteilte Arbeit akzeptieren und jede von der Partei zugewiesene Aufgabe aktiv erfüllen;

(5) die Geschlossenheit und Einheit der Partei wahren, der Partei treu und ehrlich ergeben sein, in Wort und Tat übereinstimmen, entschieden gegen alle Fraktionsorganisationen und Aktivitäten von Cliquen auftreten und sich gegen Doppelzünglertum sich nach außen hin zu fügen, aber insgeheim zu widersetzenund jegliche Verschwörung zur Wehr setzen;

(6) ernsthaft Kritik und Selbstkritik üben, den Mut haben, Mängel und Fehler in der Arbeit aufzudecken und zu korrigieren, und entschlossen gegen Passivität und Korruption kämpfen;

(7) sich mit den Massen eng verbinden, unter den Massen die Auffassungen der Partei propagieren, sich bei auftauchenden Problemen mit den Massen beraten, die Meinungen und Forderungen der Massen unverzüglich an die Parteiorganisationen weiterleiten und die legitimen Rechte und Interessen der Massen schützen;

(8) neue sozialistische Verhaltensweisen entfalten, bei der Durchsetzung der sozialistischen Auffassung von Ehre und Unehre mit gutem Beispiel vorangehen,  die kommunistische Moral fördern, beim Schutz der Interessen des Staates und des Volkes in allen schwierigen und gefährlichen Momenten tapfer hervortreten, mutig kämpfen und kein Opfer scheuen.

Artikel 4            Das Parteimitglied genießt folgende Rechte:

(1) an bestimmten Sitzungen und Konferenzen der Partei teilzunehmen, bestimmte Dokumente der Partei zu lesen und Ausbildung bzw. Training von der Partei zu empfangen;

(2) sich auf Parteiversammlungen oder in Zeitungen und Zeitschriften der Partei an der Diskussion über Fragen bezüglich der politischen Richtlinien der Partei zu beteiligen;

(3) in Bezug auf die Arbeit der Partei Vorschläge zu unterbreiten und Anträge einzubringen;

(4) auf Parteiversammlungen jegliche Parteiorganisation und jegliches Parteimitglied mit guter Begründung zu kritisieren, bei der Partei den Tatbestand von Gesetzes- und Disziplinverletzung jeglicher Parteiorganisation und jeglichen Parteimitglieds verantwortungsbewusst zu entlarven und anzuzeigen und zu verlangen, das Parteimitglied, das gegen Gesetz und Disziplin verstoßen hat, zu bestrafen und einen inkompetenten Kader seines Amtes zu entheben oder ihn zu ersetzen;

(5) abzustimmen, zu wählen und gewählt zu werden;

(6) an Diskussionen, auf denen die Parteiorganisation Disziplinarmaßnahmen gegen es oder eine Beurteilung seiner Arbeit und Person beschließt, mit dem Recht auf persönliche Rechtfertigung teilzunehmen, während andere Parteimitglieder für es zeugen und es verteidigen können;

(7) im Fall der Nichtübereinstimmung mit einem Beschluss oder einer Politik der Partei, unter der Voraussetzung der entschiedenen Durchführung des Beschlusses oder der Politik, seine eigenen Meinungen beizubehalten und sich mit seinen Meinungen an die übergeordneten Parteiorganisationen bis hin zum Zentralkomitee zu wenden;

(8) an die übergeordneten Parteiorganisationen bis hin zum Zentralkomitee Ersuchen, Einsprüche oder Beschwerden zu richten und von der entsprechenden Organisation eine verantwortungsvolleAntwort zu verlangen.

Keine Parteiorganisation, welcher Ebene auch immer, einschließlich des Zentralkomitees, ist befugt, ein Parteimitglied der obigen Rechte zu berauben.

Artikel  5          Die Aufnahme eines neuen Parteimitglieds muss durch eine Parteizelle vorgenommen werden, und das Prinzip der individuellen Aufnahme ist einzuhalten.

Wer um die Aufnahme in die Partei nachsucht, muss ein Antragsformular ausfüllen, von zwei ordentlichen Parteimitgliedern empfohlen werden und kann erst dann ordentliches Mitglied werden, wenn sein Antrag durch die Mitgliederversammlung der Zelle angenommen und von der übergeordneten Parteiorganisation bestätigt worden ist und er sich durch die Kandidatenzeit hat prüfen lassen.

Parteimitglieder, die die Aufnahme eines neuen Parteimitglieds empfehlen, müssen sich gewissenhaft über die Ideologie, die Eigenschaften und die persönlichen Erfahrungen des Bewerbers sowie seine Leistung in der Arbeit informieren und haben ihm das Parteiprogramm und das Parteistatut zu erläutern, die Kriterien für die Parteimitgliedschaft, die Pflichten und Rechte des Parteimitglieds zu erklären und der Parteiorganisation verantwortungsvoll Bericht zu erstatten.

Der Ausschuss der Parteizelle muss die Meinungen der entsprechenden Massen innerhalb und außerhalb der Partei über den Bewerber, der die Aufnahme in die Partei beantragt, einholen, den Antrag nach Feststellung der Qualifikation des Bewerbers durch strenge Überprüfung sodann der Mitgliederversammlung der Zelle zur Diskussion vorlegen.

Vor der Bestätigung der Aufnahme des Bewerbers in die Partei muss die übergeordnete Parteiorganisation Parteimitglieder beauftragen, Gespräche mit ihm zu führen, um ihn besser kennenzulernen und ihm zu helfen, sein Verständnis über die Partei zu vertiefen.

Das Zentralkomitee der Partei oder die Parteikomitees der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte haben die Befugnis, unter besonderen Umständen neue Parteimitglieder direkt aufzunehmen.

Artikel  6          Der Kandidat muss mit dem Gesicht zum Banner der Partei einen Eid ablegen. Dieser Eid lautet: „Es ist mein Wille, der Kommunistischen Partei Chinas beizutreten, das Parteiprogramm zu unterstützen, das Parteistatut zu befolgen, die Pflichten des Parteimitglieds zu erfüllen, die Beschlüsse der Partei auszuführen, die Disziplin der Partei streng einzuhalten, die Geheimnisse der Partei zu hüten, der Partei treu zu sein, aktiv zu arbeiten, das ganze Leben hindurch für den Kommunismus zu kämpfen, zu jeder Zeit bereit zu sein, alles für die Partei und das Volk zu opfern, und ich werde niemals die Partei verraten."

Artikel  7          Die Kandidatenzeit beträgt ein Jahr. Die Parteiorganisation soll den Kandidaten gewissenhaft erziehen und prüfen.

Der Kandidat hat die gleichen Pflichten wie ein ordentliches Parteimitglied. Bis auf die Rechte, abzustimmen, zu wählen und gewählt zu werden, genießt der Kandidat die gleichen Rechte wie das ordentliche Parteimitglied.

Unmittelbar nach Ablauf der Kandidatenzeit muss die betreffende Parteizelle rechtzeitig darüber beraten, ob der Kandidat als ordentliches Parteimitglied in die Partei aufgenommen wird. Kommt er den Pflichten des Parteimitglieds gewissenhaft nach und entspricht den Kriterien für ein Parteimitglied, so soll er termingerecht als ordentliches Parteimitglied aufgenommen werden; sind weitere Prüfung und Erziehung notwendig, kann die Kandidatenzeit verlängert werden, darf jedoch ein weiteres volles Jahr nicht überschreiten; kommt er den Pflichten des Parteimitglieds nicht nach und erweist sich tatsächlich als nicht geeignet für die Aufnahme in die Partei, so ist er aus der Kandidatenliste zu streichen. Jeder Beschluss über den Übergang eines Kandidaten zum ordentlichen Parteimitglied, über die Verlängerung der Kandidatenzeit oder über die Streichung aus der Kandidatenliste muss von der Mitgliederversammlung der Parteizelle diskutiert und angenommen und durch die übergeordnete Parteiorganisation bestätigt werden.

Die Kandidatenzeit eines Kandidaten beginnt an dem Tag, an dem die Mitgliederversammlung der Zelle ihn als Kandidaten aufnimmt. Die Parteizugehörigkeit eines Parteimitglieds beginnt an dem Tag, an dem es nach Ablauf seiner Kandidatenzeit ordentliches Parteimitglied wird.

Artikel  8          Jedes Parteimitglied muss, unabhängig von seiner Position, in eine Zelle, Gruppe oder eine andere bestimmte Organisation der Partei eingegliedert sein, an den regelmäßigen Tätigkeiten der Parteiorganisation teilnehmen und sich unter die Kontrolle der Massen innerhalb und außerhalb der Partei stellen. Die führenden Parteifunktionäre müssen noch an den demokratischen Sitzungen des Parteikomitees oder der Führungsgruppe der Partei teilnehmen. Es ist nicht erlaubt, besonderes Parteimitglied zu sein, das nicht an den regelmäßigen Tätigkeiten der Parteiorganisation teilnimmt und die Kontrolle durch die Massen innerhalb und außerhalb der Partei ablehnt.

Artikel  9          Dem Parteimitglied steht es frei, aus der Partei auszutreten. Beantragt ein Parteimitglied den Austritt aus der Partei, hat die Mitgliederversammlung der betreffenden Zelle darüber zu diskutieren und dann öffentlich bekannt zu geben, dass sein Name aus der Mitgliederliste gestrichen wird, und seinen Austritt der übergeordneten Parteiorganisation zur Registrierung zu melden.

Die betreffende Parteizelle soll ein Parteimitglied, dem es am revolutionären Willen mangelt, das den Pflichten des Parteimitglieds nicht nachkommt und sich nicht als qualifiziert erweist, erziehen und auffordern, seine Fehler in einer festgesetzten Frist zu korrigieren; wenn es trotz wiederholter Erziehung keine Änderung zum Besseren zeigt, soll es zum Austritt aus der Partei bewegt werden. Ein Parteimitglied zum Austritt aus der Partei zu bewegen soll durch die Mitgliederversammlung der betreffenden Zelle diskutiert und beschlossen und der übergeordneten Parteiorganisation zur Bestätigung gemeldet werden. Besteht das Parteimitglied, das zum Austritt aus der Partei bewegt werden soll, darauf, nicht auszutreten, soll der Fall der Mitgliederversammlung der Zelle zur Diskussion vorgelegt und beschlossen werden, dass sein Name aus der Mitgliederliste gestrichen wird; der Beschluss soll der übergeordneten Parteiorganisation zur Bestätigung gemeldet werden.

Hat ein Parteimitglied ohne triftige Gründe sechs Monate lang hintereinander nicht an den regelmäßigen Tätigkeiten der Parteiorganisation teilgenommen oder seine Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt oder die von der Partei ihm zugeteilte Arbeit nicht geleistet, so wird dies als Aufgeben der Parteimitgliedschaft betrachtet. Die Mitgliederversammlung der betreffenden Zelle soll die Streichung eines solchen Parteimitglieds aus der Mitgliederliste beschließen und der übergeordneten Parteiorganisation zur Bestätigung melden.

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