09-10-2012
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Diaoyu-Inseln: China besitzt das unbestreitbare Hoheitsrecht
von Gao Zhuan

Gegen die illegale „Verstaatlichung" der Diaoyu-Inseln durch die japanische Regierung hat China scharfen Protest eingelegt. Bei der laufenden öffentlichen Debatte der UN-Vollversammlung vom 27. September 2012 legte Chinas Außenminister Yang Jiechi den chinesischen Standpunkt dar: „Die japanische Regierung verletzt durch ihre einseitige Handlung des so genannten ,Kaufs der Inseln' die Souveränität Chinas schwer, bestreitet offen die Ergebnisse des siegreichen antifaschistischen Krieges der Welt und fordert die internationale Nachkriegsordnung sowie die Ziele und Grundsätze der UN-Charta erheblich heraus." Ein führender japanischer Politiker bezeichnete diese Darlegung als „haltlos". Eine Äußerung, die zeigt, dass die japanische Regierung den völkerrechtlichen Bestimmungen und den historischen Tatsachen nicht ins Auge sehen will. In Wirklichkeit verstößt Japan mit der unrechtmäßigen Handlung der „Verstaatlichung" der Inseln gegen das oberste Ziel der Charta der Vereinten Nationen, nämlich „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren". Denn die Diaoyu-Inseln sind seit alters untrennbarer Bestandteil des chinesischen Territoriums. Japan hat durch seine Handlungen Chinas Souveränität verletzt und einen Konflikt zwischen den beiden Ländern heraufbeschworen.

Die Zugehörigkeit der Diaoyu-Inseln zu China ist völkerrechtlich begründet. Durch die illegale „Verstaatlichung" der Inselgruppe wollte Japan de facto einen Zustand herstellen, in dem Japan als im Zweiten Weltkrieg besiegtes Land ein Stück vom Hoheitsgebiet des Siegerlandes China besetzt. Das widerspricht den grundlegenden völkerrechtlichen Dokumenten, durch die die internationale Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg etabliert wurde. Während des Zweiten Weltkriegs wurde die Kairoer Konferenz einberufen. Sie fand vom 22. bis 26. November 1943 statt. US-Präsident Franklin D. Roosevelt, der britische Premierminister Winston Churchill und der chinesische Regierungschef Chiang Kai-shek nahmen daran teil und einigten sich auf die Kriegsziele gegenüber Japan. In der am 1. Dezember veröffentlichten „Kairoer Erklärung" ist festgelegt: „Japan sind alle seit dem Beginn des Ersten Weltkriegs besetzten oder eroberten pazifischen Inseln zu entziehen. Alle von Japan geraubten chinesischen Gebiete, darunter die Mandschurei, Taiwan und die Inselngruppe Penghu, müssen wieder an China zurückgegeben werden." Dieses grundlegende völkerrechtliche Dokument wirkt auch in einem anderen völkerrechtlichen Dokument fort, nämlich in der „Potsdamer Erklärung", die am. 26. Juli 1945 von US-Präsident Harry S. Truman, dem britischen Premierminister Winston Churchill und dem chinesischen Regierungschef Chiang Kai-shek unterzeichnet wurde. Darin ist in Punkt 8 deutlich festgelegt: „Die Bedingungen der ,Kairoer Erklärung' sollen erfüllt werden und die Souveränität Japans ist auf die Inseln Honschu, Hokkaido, Kyushu, Schikoku und die von uns bestimmten kleinen Inseln zu beschränken." Daraus geht hervor, dass die Diaoyu-Inseln in völkerrechtlicher Hinsicht in keiner Weise zu Japans Staatsgebiet gehören.

Die „Kairoer Erklärung" und die „Potsdamer Erklärung" gehören zu den hart erkämpften Ergebnissen des antifaschistischen Krieges und zum auch von Japan anerkannten Völkerrecht. Japans illegale Handlung der „Verstaatlichung der Diaoyu-Inseln" kommt einer öffentlichen Negierung der durch das internationale Völkerrecht etablierten Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg gleich. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass China den einseitigen US-amerikanischen „Friedensvertrag mit Japan" aus dem Jahr 1951 und die Übertragung des Verwaltungsrechts über die Diaoyu-Inseln auf Japan 1971 als unrechtmäßig und ungültig betrachtet.

Die Zugehörigkeit der Diaoyu-Inseln zu China ist durch historische Tatsachen begründet. Es waren die Chinesen, die die Inseln zuerst entdeckten, benannten und schriftlich aufzeichneten. China erlangte dadurch als erstes das Hoheitsrecht über die Inseln. Sie waren deshalb von vornherein nicht „herrenlos", wie Japan behauptet. Schon vor 600 Jahren während der Ming-Dynastie (1368–1644) wurden die Diaoyu-Inseln in chinesischen Dokumenten verzeichnet und in die Karten der Küstenverteidigung aufgenommen.

Im aus dem Jahr 1403 stammenden Buch „Navigationskunde" (Shunfeng Xiangsung) finden sich Aufzeichnungen über die Inselgruppe. In diesem Buch wurde auch die Bezeichnung „Diaoyu-Inseln" gebraucht. In einer Zeitspanne von nahezu 500 Jahren, von 1372 bis 1866, haben die Ming-Dynastie und die Qing-Dynastie (1644–1911) insgesamt 24-mal Gesandte in den Vasallenstaat der Liuqiu-Inseln zur Titelverleihung entsandt. Aus diesen Missionen wurden zahlreiche Berichte überliefert, auch über das Passieren der Diaoyu-Inseln. So heißt es etwa im Buch „Grundriss der Landeskunde über Liuqiu", das 1756 vom damaligen Vizegesandten der Qing-Dynastie Zhou Huang verfasst wurde, Liuqius „Meeresgewässer erstreckt sich westlich bis zum Heishui-Graben und grenzt damit an das Meeresgewässer der Provinz Fujian." Daraus wird deutlich, dass die Diaoyu-Inseln zu Chinas Hoheitsgebiet gehören und die Insel Gumi (heute Kumejima) zu den Liuqiu-Inseln (Okinawa). Der Heishui-Graben (Okinawa-Trog) bildet die Grenze zwischen den beiden.

Auch in offiziellen chinesischen Landkarten zur Küstenverteidigung wurden die Diaoyu-Inseln verzeichnet. 1561 wurde unter Federführung des obersten chinesischen Kommandanten für die südöstliche Küste Hu Zongxian eine „Sammlung von Landkarten für die Küstenverteidigung" (Chouhai Tubian) zusammengestellt. Darin sind die Inseln Diaoyu, Huangweishan (Huangwei) und Chi (Chiwei) deutlich verzeichnet. Sie sollten die Meeresfront zur Bekämpfung japanischer Piraten bilden. Auch in der 1863 zusammengestellten „Kaiserlichen Sammlung von Landkarten des gesamten Territoriums" (Huangchao Zhongwai Yitong Yutu) sind die Diaoyu-Inseln einschließlich der Insel Chiwei, die allesamt nordöstlich von den Inseln Taiwans liegen, verzeichnet. Die historischen Dokumente der Ming- und Qing-Dynastie beweisen, dass die Diaoyu-Inseln seit alters zum Hoheitsgebiet Chinas gehören.

Wenn der japanische Vertreter in der UNO heute noch mit dem ungleichen Vertrag, „dem Vertrag von Shimonoseki" aus dem Jahr 1895, durch den China nach der Niederlage im Chinesisch-Japanischen Krieg die Taiwan-Inseln einschließlich der zugehörigen Diaoyu-Inseln an Japan abtreten musste, für Japans unrechtmäßige Handlungen argumentiert, offenbart das nur einen kolonialistischen Standpunkt. Japan sollte tiefgehende Reflexionen über seine Vergangenheit anstellen und am Abgrund kehrtmachen. (Quelle: China Heute)