31-07-2014
Wirtschaft
China klärt Berichterstattung von FIEs über Devisengeschäfte

Die Abteilung für Allgemeine Angelegenheiten der Staatlichen Devisenbehörde (SAFE) hat vor kurzem das „Rundschreiben zu Fragen der jährlichen Berichterstattung über Devisengeschäfte von mit ausländischem Kapital finanzierten Unternehmen (FIE) im Jahr 2014 (Hui Zong Fa [2014] No.58)" veröffentlicht.

Laut Rundschreiben werden Unternehmen von den jährlichen Devisenberichten befreit, wenn der einzige ausländische Investor eines FIEs eine inländische Kapitalanlagegesellschaft ist; FIEs, die gemeinsam von inländischen Kapitalanlagegesellschaften und ausländischen Investoren finanziert werden, sollten ihre Devisengeschäfte über das Kapitalkonteninformationssystem der in ihrer Region liegenden SAFE-Büros darlegen.

Die für den jährlichen Devisenbericht 2014 benötigten Unterlagen sind:

• Formular über die Basisinformationen des Unternehmens;

• Jahresbilanz 2013;

• Gewinnrechnung für 2013; und

• statistische Tabelle der Rechte und Interessen von ausländischen Parteien für 2013 (ohne die Rechte und Interessen der inländischen Investmentgesellschaften).

In der diesjährigen Jahresberichterstattung wurde eine Änderung bezüglich der Inhalte der statistischen Tabelle über Rechte und Interessen der ausländischen Parteien vorgenommen: FIEs müssen keine Daten über überwiesene Gewinne und neu erhöhte Garantiebeträge für Offshore-Garantien, aber Daten über die gesetzlichen Rechte und Interessen der Investment-FIEs ihrer inländischen Tochtergesellschaften darlegen.

FIEs können die Erklärung selbst vervollständigen oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken und Zweigstellen der SAFE beauftragen, die Erklärungen für sie einzureichen. FIEs sind nicht verpflichtet, Ausdrücke der Berichtsunterlagen einzureichen.

Der Anmeldezeitraum begann am 12. Mai 2014 und endet am 31. August 2014.

(Quelle: Asia Briefing)