Der Prozess von Louis Vuitton gegen ein Beijinger Hotel zeigt, dass geistiges Eigentum und Markenrechte in China geschützt werden.
Der vorsitzende Richter (Mitte hinten li.), die beiden Richter, der Volksschöffe (hinten li.) und davor die beiden Gerichtsdiener.(Foto: Xu Bei)
Der Volksgerichtshof des Bezirks Dongcheng. (Foto: Xu Bei)
Der internationale Luxusartikelhersteller Louis Vuitton Malletier S.A. (LVM) hat gegen das Beijing Jingtailong International Hotel geklagt und insgesamt 1,76 Millionen Yuan Schadenersatz gefordert, weil im Hotel mindestens zwei Jahre lang gefälschte Produkte von LVM verkauft worden waren.
Der Kläger, die zum Luxusgüter-Konzern LVMH Moët Hennessy Louis Vuitton S.A. gehörende Louis Vuitton Malletier S.A., ist Rechteinhaber der eingetragenen Marken „LOUIS VUITTON" und „LV". Am 10. April wurde der Fall vor dem Gericht des Bezirks Dongcheng in Beijing verhandelt.
Seit dem Juli 2012 war dem Kläger bekannt, dass der Beklagte, das Beijing Jingtailong International Hotel in seinem Shopping-Bereich in der Lobby zahlreiche gefälschte Produkte, u.a. Handtaschen, Gürtel und Armbanduhren mit dem Logo „LV", verkaufte, was die Markenrechte des Klägers schwer verletzte. Vor Gericht forderte der Kläger daher, die Verletzung der Markenrechte zu beenden, eine öffentliche Entschuldigung sowie eine Schadenersatzzahlung von 1,76 Mio Yuan. (Dieser Betrag setzt sich aus je 200.000 Yuan für acht gefälschte Produkte und 160.000 Yuan für die Anwaltskosten zusammen.)
Zwei Jahre für die Beweiserhebung
Zur Beweiserhebung hatte der Kläger zwei Mal, am 10. Juli 2012 und am 23. Mai 2014, die gefälschten Produkte in Begleitung des Beijinger Fangzheng Notariats im Hotel gekauft. Die Beweise wurden somit über beinahe zwei Jahre erhoben.
Gefälschte Produkte im Hotel zu verkaufen, verletze die Markenrechte von LVM. Über einen Zeitraum von zwei Jahren habe der Beklagte kontinuierlich gefälschte Produkte verkauft und so diese Rechte verletzt, begründeten die beiden Klägeranwälte die Klage.
„Beweiserhebung und Anklage sind heimtückisch", erklärte der Beklagte. Der Laden in der Lobby des Hotels gehöre einer unabhängigen juristischen Person, die mit seinem Hotel lediglich einen Mietvertrag abgeschlossen habe. An der Fassade des Shops hänge ein vier Meter hohes Schild, hinter der Kasse die Gewerbelizenz des Marktes. „Bei der Beweiserhebung ist LVM diesen Hinweisen aus dem Weg gegangen", so der Beklagte.
Der Beklagte zeigte auf, dass die zwei Jahre für die Beweiserhebung in der Tat das Ausmaß der Rechtsverletzung vergrößert hatten. Wenn der Kläger das Hotel im Jahr 2012 über die gefälschten Produkte im Laden informiert hätte, hätte das Hotel die Möglichkeit gehabt, den Mieter aufzufordern, den Verkauf zu unterbinden und alle gefälschten Produkte aus dem Regal zu entfernen. Der Beklagte argumentierte, der Kläger habe absichtlich den Zeitraum der Schädigung verlängert, nur um mehr Schadenersatz fordern zu können.
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