27-11-2014
Dokumentation
Kommuniqué der 4. Plenartagung des XVIII. Zentralkomitees der KP Chinas

Die Plenartagung weist darauf hin, dass Gerechtigkeit der Lebensnerv der Rechtsstaatlichkeit ist. Die Justizgerechtigkeit hat eine wichtige richtungweisende Funktion für die gesellschaftliche Gerechtigkeit; ungerechte Rechtsprechung hat fatale Folgen für die gesellschaftliche Gerechtigkeit. Es gilt, das Verwaltungssystem der Justiz und den Ablaufmechanismus der Justizbefugnisse zu vervollkommnen, das Handeln der Justiz zu standardisieren, die Kontrolle über die Handlungen der Justiz zu verstärken und sich darum zu bemühen, dass die Bevölkerung in jedem einzelnen Rechtsfall Fairness und Gerechtigkeit spürt. Die Systeme zur Gewährleistung der gesetzesgemäßen, unabhängigen und gerechten Ausübung der Gerichtsbarkeit und der staatsanwaltschaftlichen Befugnisse sollen vervollkommnet, die Systeme des Aktenvermerks, der Bekanntmachung und Ermittlung gegen die Verantwortung bei Eingriffen der führenden Funktionäre in Justizhandlungen und in die Behandlung einzelner Rechtsfälle etabliert sowie die Mechanismen zum Schutz der Erfüllung der gesetzlich verankerten Verpflichtungen des Justizpersonals aufgebaut und vervollständigt werden. Es gilt, die Verteilung der Justizbefugnisse zu optimieren und die Durchführung von Pilotversuchen zur Reform des Systems der Trennung der Gerichtsbarkeit von den Strafvollzugsbefugnissen voranzutreiben. Das Oberste Volksgericht soll Wandergerichte errichten. Es gilt, Volksgerichte und -staatsanwaltschaften, deren Zuständigkeiten über die betreffende administrative Gliederung hinausgehen, zu erforschen und einzurichten sowie ein System der Klageerhebung durch die staatsanwaltschaftlichen Behörden in öffentlichem Interesse zu erforschen und einzuführen. Es gilt außerdem, die strenge Rechtsprechung voranzutreiben, an den Tatsachen als Basis bei der Beweisführung und den Gesetzen als Richtschnur festzuhalten, die Reform der Prozessordnung, in der Verhandlung und Rechtsspruch den Mittelpunkt bilden, zu fördern sowie das System, in dem das Justizpersonal lebenslang für die Qualität der Behandlung von Rechtsfällen verantwortlich ist, und das Rechenschaftssystem zur zurückverfolgenden Ermittlung der Verantwortung bei Justizirrtümern durchzuführen. Es gilt auch, die Teilnahme der Bevölkerung an der Rechtsprechung zu gewährleisten, ihre Beteiligung an Justizhandlungen wie der Schlichtung von Streitigkeiten durch die Justiz, der juristischen Anhörung und der Behandlung brieflich oder mündlich vorgebrachter Beschwerden mit Bezug auf Rechtsstreitigkeiten zu garantieren und das System der Volksschöffen zu vervollkommnen, damit ein offener, dynamischer, transparenter und dem Volk dienlicher Justizmechanismus etabliert wird. Die juristische Gewährleistung der Menschenrechte ist zu verstärken. Es gilt, die Kontrolle über Justizhandlungen zu verstärken, das Rechtssystem, in dem die staatsanwaltschaftlichen Behörden die Kontrollbefugnisse durchführen, zu vervollkommnen, die rechtliche Aufsicht über Strafprozesse, Zivilprozesse und administrative Prozesse zu verschärfen und das System der Volkskontrolleure zu vervollkommnen. Dabei darf auf keinen Fall zugelassen werden, gesetzeswidrig Gnade vor Recht ergehen zu lassen und Rechtsfälle unter Berücksichtigung von institutionellen Beziehungen, persönlichen Verbindungen oder geldlichen Vorteilen zu behandeln.

Die Plenartagung vertritt die Ansicht, dass sich die Autorität der Gesetze auf die aufrichtige Unterstützung und den ehrlichen Glauben des Volks stützt. Die Rechte und Interessen des Volkes sind durch Gesetze zu gewährleisten und die Autorität der Gesetze ist vom Volk zu wahren. Es gilt, den Geist der sozialistischen Rechtsstaatlichkeit zur Entfaltung zu bringen, eine sozialistische rechtsstaatliche Kultur aufzubauen, die Aktivität und Initiative der ganzen Gesellschaft bei der strikten Ausübung der gesetzesgemäßen Verwaltung zu verstärken und eine gesellschaftliche Atmosphäre zu schaffen, in der die Gesetzesbefolgung als ehrenhaft und der Gesetzesverstoß als schändlich angesehen wird, damit das ganze Volk dazu gebracht wird, sich für die sozialistische Rechtsstaatlichkeit aufrichtig einzusetzen, sie bewusst einzuhalten und entschieden zu verteidigen. Die ganze Gesellschaft soll dazu motiviert werden, sich das rechtsstaatliche Bewusstsein fest zu Eigen zu machen. Es gilt, tief gehende Aufklärungsarbeit zur gesetzesgemäßen Verwaltung durchzuführen sowie die rechtsstaatliche Erziehung in das staatliche Bildungssystem und in den Inhalt des Aufbaus der geistigen Zivilisation zu integrieren. Die gesetzesgemäße Verwaltung soll auf mehreren Ebenen und in verschiedenen Bereichen vorangetrieben werden, die systematische, gesetzesgemäße und umfassende Verwaltung ist konsequent zu betreiben und bestehende Probleme sind an der Wurzel anzupacken. Auch gilt es,die gesetzesgemäße Verwaltung der Organisationen auf Basisebene sowie aller Abteilungen und Branchen zu vertiefen, die Selbstdisziplin und Selbstverwaltung der verschiedenen Träger der Gesellschaft zu unterstützen und die positive Funktion gesellschaftlicher Normen wie Bürgerkonventionen,  Verhaltenskodizes der Land-und Stadtbewohner auf der Basisebene,Branchenordnungen und Statuten der Organisationen bei der gesellschaftlichen Verwaltung zu entfalten. Es gilt, das System der juristischen Dienstleistung zu vervollständigen, den Aufbau eines die Stadt- und Landbevölkerung abdeckenden Systems der öffentlichen juristischen Dienstleistung voranzutreiben, das System der Rechtshilfe zu vervollkommnen und das System für den rechtlichen Beistand durch die Justiz zu vervollständigen. Die Mechanismen zur gesetzesgemäßen Wahrung der legitimen Rechte und Interessen sowie zur Lösung von Streitigkeiten sind zu vervollständigen. Außerdem gilt es, einen Frühwarnmechanismus für gesellschaftliche Widersprüche, Mechanismen zur Äußerung von Interessen, zur Konsultation und Verständigung sowie zur finanziellen bzw. materiellen Nothilfe und sozialen Hilfeleistung aufzubauen und zu vervollständigen sowie die rechtlichen Kanäle für die Koordination der Interessen der Bevölkerung und die Gewährleistung ihrer Rechte und Interessen intakt zu halten. Das kombinierte Präventions- und Kontrollsystem für die öffentliche Sicherheit ist zu vervollkommnen und die Lebens- und Eigentumssicherheit des Volkes zu garantieren.

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