28-11-2007 Beijing Rundschau Wangzhihe ist erst der Anfang von Zeng Wenhui
Wangzhihe als Vorbild In den letzten Jahren sind die Warenzeichen vieler traditionsreicher chinesischer Marken durch ausländische Firmen in fremden Ländern registriert worden. Darunter befinden sich Liubiju (Produzent von Sojapickles) in Kanada, Goubuli, eine bekannte Marke von Baozi (gedämpfte Teigtaschen) mit Fleisch-, Gemüse- oder süßer Füllung, Tongrentang (berühmte Marke chinesischer Heilkräuter), Nueerhong, Dukang (Schnapsmarken) in Japan, Ashima (Zigaretten) auf den Philippinen, Zhuyeqing (berühmt als Teemarke) in Südkorea und Tsingtao Bier in den USA. Das Warenzeichen des Restaurantbetreibers und Baozi-Herstellers Goubuli aus Tianjin wurde im Jahr 1997 von einer japanischen Firma registriert. Nach langen Auseinandersetzungen ist es der Tianjin Goubuli Group endlich gelungen, das Warenzeichen vertraglich geregelt der japanischen Firma zur Nutzung zu überlassen. In Japan besitzt Goubuli nun das ausschließliche Verfügungsrecht über den eigenen Namen. „Im Ausland verfügen die traditionsreichen Marken über ein großes Marktpotenzial. Diese Marken haben eine große kulturelle Bedeutung und sind schon seit langem bei Chinesen beliebt und hochgeschätzt. Im Kreis der chinesischen Landsleute im Ausland finden diese Marken großen Anklang. Weil die Wertschätzung groß ist, werden sie von ausländischen Firmen in ihren Ländern zum Markenschutz angemeldet", sagt Wang Hongqing, der Anwalt, der Wangzhihe vor Gericht vertreten hat. Chinesische Firmen sind noch nicht daran gewöhnt, Patent- und Markenrechte mittels Gesetz schützen zu lassen. Viele Warenzeichenverletzungen werden passiv hingenommen. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe:. Erstens sei die wirtschaftliche Lage mancher Traditionsunternehmen nicht gut. Folglich können sie es sich nicht leisten, ihre Rechte im Ausland zu wahren und den Rechtsweg einzuschlagen. Zweitens sei den Firmen der Schutz des Warenzeichens nicht so wichtig oder sie befürchten, dass sie trotz erheblicher Anstrengungen letztlich doch keinen Erfolg erzielen. In manchen Fällen benötigen sie Großhändler, die ihre Produkte vermarkten. Aber es sind genau diese Grossisten, die dann unter ihrem eigenen Namen die Marke im Warenregister registrieren lassen. Ohne den Zwischenhandel hätten die Hersteller aber keine Distributionskanäle im Ausland.
Unter gesetzlichem Schutz Wang Hongqing führt den Erfolg von Wangzhihe auf zwei Ursachen zurück. Gemäß der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst besitzt die Wangzhihe Gruppe das Urheberrecht für ihr Warenzeichen in Deutschland. Wangzhihes Warenzeichen wurde eigens entworfen und steht nach chinesischem Recht unter Markenschutz. Da sowohl China als auch Deutschland der Berner Übereinkunft beigetreten sind, erstreckt sich der Schutz des Warenzeichens auf beide Länder. Die Registrierung des Warenzeichens durch Okai in Deutschland ist nicht rechtmäßig geschehen und muss deshalb widerrufen werden. Zweitens sei das Vorgehen des Importeurs ein Beispiel unlauteren Wettbewerbs. Das Warenzeichen von Wangzhihe ist in China sehr bekannt. Okai verkauft Wangzhihes Produkte und weiß natürlich die Bekanntheit der Marke in ihrem Ursprungsland. Okai erwachsen Vorteile für die Vermarktung in Deutschland, wenn es den Markennamen registrieren lässt. Dies dient der Gewinnmaximierung des Importeurs. Das verletzt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. „Traditionsfirmen können eine für sie günstige Lösung in Fragen des Markenschutzes finden. Es lohnt sich, den Rechtsweg zu beschreiten. Geht man dabei geschickt vor, so lassen sich auch die Kosten in Grenzen halten", meint Wang Hongqing.
|
Über Beijing Review | | | Über Beijing Rundschau | | | Rss Feeds | | | Kontakt | | | Aboservice | | | Zu Favoriten hinzufügen |
Adresse: BEIJING RUNDSCHAU Baiwanzhuanglu 24, 100037 Beijing, Volksrepublik China |