31-12-2009 Quelle: China Daily Hinrichtung des britischen Drogenschmugglers ![]() Rechtsprofessor: „Es ist menschlich verständlich, für einen Kriminellen einzutreten, der aus dem eigenen Land stammt oder aus der eigenen Familie kommt. Aber die Unabhängigkeit der Justiz sollte in vollem Umfang respektiert werden. Vor dem Gesetz sollte jeder gleich sein." Top court: Keine Zweifel an Akmal Shaikhs geistigem Zustand Ein wegen Drogenschmuggels verurteilter britischer Staatsbürger, wurde am 29. Dezember in Ürümqi, der Hauptstadt der Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang, durch die Giftspritze hingerichtet. Akmal Shaikh, 53, war am Morgen des 12. September 2007 auf dem Flughafen von Ürümqi verhaftet worden. Aus der tadschikischen Hauptstadt Dushanbe kommend hatte er im Gepäck 4030 Gramm Heroin mit sich geführt. In erster Instanz war Shaikh am 29. Oktober 2008 vom Mittleren Volksgericht in Ürümqi zum Tode verurteilt worden. Nach zweimaliger Zurückweisung der Berufung erging letzten Oktober das letztinstanzliche Urteil. Das Oberste Volksgericht hob in einer Stellungnahme hervor, dass Shaikh durch die illegale Einfuhr einer großen Menge Heroins chinesische Strafgesetze gebrochen habe. „Die Beweislage war eindeutig und die Tatsachen lagen klar zu Tage." Das ergangene Urteil sei angemessen. Das chinesische Strafrecht sieht für den Handel mit mehr als 50 Gramm Heroin die Todesstrafe vor. Beijing äußerte „große Unzufriedenheit" über Großbritanniens Kritik an der Handhabung des Falls durch China. „Derartige Beschuldigungen entbehren jeglicher Grundlage und werden von China entschieden zurückgewiesen", sagte Jiang Yu, Sprecherin des chinesischen Außenministeriums. „Wir fordern die britische Seite dazu auf, ihr Fehlverhalten zu korrigieren, um Schaden von den bilateralen Beziehungen zu wenden." Der britische Premierminister Gordon Brown zeigte sich "entsetzt und enttäuscht" über die chinesische Gerichtsentscheidung, Akmal Shaikh hinzurichten. „Ich verurteile die Hinrichtung Akmal Shaikhs auf das Schärfste", sagt Brown in einer vom britischen Außenministerium veröffentlichten Stellungnahme. „Besonders betroffen bin darüber, dass der Beschuldigte nicht auf seinen Geisteszustand untersucht worden ist." Laut einer Presseerklärung der britischen Botschaft in Beijing sei auch die Familie Sheikhs in tiefer Trauer, fassungslos und enttäuscht angesichts der Todesnachricht. Chinas höchstes Gericht führte hingegen aus, dass die Rechte des Angeklagten während der Haft und des Prozesses in vollem Umfang gewahrt wurden. Vertreter der britischen Botschaft und Reprieve, eine britische Organisation zur Wahrung der Rechte von Inhaftierten, hatten eine psychiatrische Begutachtung Shaikhs vorgeschlagen, aber die von ihnen vorgelegten Dokumente reichten nicht aus, um eine Geistesstörung zu belegen. Akmal Shaikh selbst habe kein entsprechendes Material vorgelegt, das auf eine mentale Störung hingewiesen hätte, so das Oberste Volksgericht: „Es besteht kein Zweifel an Sheikhs Geisteszustand." Das Gericht hob zudem hervor, dass jeder, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft, vor dem Gesetz gleich sei und es niemandem gestattet ist, gegen die Rechtsordnung zu verstoßen. Ma Kechang, Professor für Strafrecht an der Universität Wuhan, hält die Entscheidung des Obersten Volksgerichts, auf eine psychiatrische Begutachtung zu verzichten, für korrekt: „Nach chinesischem Recht entscheiden die Gerichte über die Zulässigkeit psychiatrischer Gutachten. In diese Befugnis sollte nicht eingegriffen werden." Sun Dongdong, ein Experte des Gesundheitsministeriums und Direktor des Zentrums für forensische Psychiatrie an der Peking Universität, hält die Entscheidung des Gerichts für "über jeden Zweifel erhaben". Suns Institut unterstützt die Gerichtsbarkeit bei der Einschätzung des Geisteszustandes einer Person. "Wenn seine Verwandten oder Anwälte eine psychiatrische Begutachtung hätten beantragen wollen, hätten sie aussagekräftiges Material vorlegen müssen, mit dem das Vorliegen einer psychischen Störung untermauert werden kann", sagt Sun. „Dann hätte das Gericht darüber entschieden, ob es notwendig sei, eine Untersuchung durchzuführen." Es sei unwahrscheinlich, dass Shaikh vier Kilo Heroin nach China gebracht haben würde, wenn er an einer manisch-depressiven Störung gelitten hätte, wie von einigen westlichen Medien behauptet. „Meines Wissens sind die Verbrechen, die von Geisteskranken verübt werden, üblicherweise Gewalttaten wie Mord oder Körperverletzung", sagt Sun, der über eine mehr als 20-jährige Erfahrung in der Erstellung forensischer Gutachten verfügt. Xue Jinzhan, Professor für Strafrecht an der Ostchinesischen Universität für Politikwissenschaft und Recht in Shanghai, sagt: " Es ist menschlich verständlich für einen Kriminellen einzutreten, der aus dem eigenen Land stammt oder aus der eigenen Familie kommt. Aber die Unabhängigkeit der Justiz sollte in vollem Umfang respektiert werden. Vor dem Gesetz sollte jeder gleich sein." Kommentare auf den Websites verschiedener Medien enthalten vielfach Zustimmung zur Haltung Chinas. "Wenn du das Gesetz brichst, hast du die Konsequenzen dafür zu tragen. Wir wollen nicht, dass er seine Strafe in England absitzt, und wenn er wieder rauskommt, vielleicht wieder ähnliche Verbrechen begeht", schreibt Rory Wiltshire aus Swindon in einem thread auf der Website der Daily Mail, einer britischen Boulevardzeitung, die dem rechten politischen Spektrum zugeordnet wird. Auf der Website von China Daily kommentierte eine gewisse Helen: "Möge dies eine Warnung sein für alle Ausländer und Chinesen, dass Gesetzesbrecher bestraft werden und keine Regierung und keine Medien dich retten können!"
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