27-11-2008 Beijing Rundschau
Mineralölsteuer in Europa - Lehren für China?
von Matthias Mersch

Die Europäische Union hatte lange gekreißt, um nach acht Jahren schließlich das zu gebären, was nach Meinung von kritischen Beobachtern kaum mehr als ein Mäuslein ist: die Energiesteuerrichtlinie der EU vom 27. Oktober 2003. In Deutschland wurde die Richtlinie am 1. August 2006 umgesetzt, an die Stelle des bis dahin gültigen Mineralölsteuergesetzes trat das Energiesteuergesetz.

Der Grundgedanke der europäischen Energiesteuerregelung ist eine Besteuerung der Energieträger nach ökologischen Gesichtspunkten und die Festlegung beziehungsweise Erhöhung eines Mindeststeuersatzes. Mineralöle, Erdgas, Strom und Kohle sind der Gegenstand der neuen Steuerrichtlinie, die vor allem deshalb so lange auf sich hatte warten lassen, weil es innerhalb der EU beträchtliche Unterschiede in der Besteuerung von Energie gegeben hat und heute noch immer gibt. In Deutschland, den Niederlanden und den skandinavischen Ländern werden traditionell hohe Energiesteuern erhoben, in anderen Ländern wie zum Beispiel Griechenland, Spanien, Portugal und Luxemburg waren bislang wesentlich niedrigere Steuersätze üblich. Diese Besitzstände sollten natürlich so weit und so lange wie möglich gewahrt bleiben: daher sind auch lange Übergangsregelungen beschlossen worden, die bei der Anhebung des Steuersatzes für Dieselkraftstoffe bis zum Jahr 2012 reichen. Derzeit gilt für bleifreies Benzin folgender Mindeststeuersatz: 0,359 EUR pro Liter. Diesel wird derzeit noch mindestens mit 0,302 EUR besteuert, ab 2010 dann mit 0,330 EUR. Erst im Jahre 2013 kann auf europäischer Ebene eine Steigerung der Mindeststeuersätze beschlossen werden.

In Deutschland liegen die Steuern derzeit deutlich über dem europäischen Mindestsatz: 0,65 EUR für Normal und Super, 0,47 EUR für Diesel. Innerhalb der Europäischen Union besteuern lediglich Großbritannien und die Niederlande Autokraftstoffe höher. Im Jahre 2006 lagen die Erlöse für den deutschen Fiskus aus der Mineralölsteuer bei knapp 40 Milliarden EUR.

Energiesteuer in der Kritik

Bei Umweltschützern ist die europäische Regelung von Mindeststeuersätzen auf scharfe Kritik gestoßen. In einer gemeinsamen Erklärung vertraten 2004 das European Environmental Bureau (EEB) und der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland e.V. (BUND) die Auffassung, dass der EU-Ministerrat „das Prinzip der Energiebesteuerung zur Erreichung umweltpolitischer Ziele begraben hat.“ Dies wurde umso mehr bedauert, als seit den 90er Jahren in einer ganzen Reihe europäischer Staaten so genannte „Ökosteuern“ eingeführt worden waren, die eine sparsame Verwendung von Energieträgern belohnen, den verschwenderischen Umgang hingegen strafen sollten. Auf europäischer Ebene hatte man sich in dieser Hinsicht mehr versprochen: „Wegen der niedrigen Steuersätze und zahlreichen Möglichkeiten für Ausnahmen wird die Richtlinie nur sehr geringe Auswirkungen auf die Energiepreise in der EU haben. Im Ergebnis trägt die Richtlinie leider auch nur wenig zum Umwelt- und Klimaschutz bei.“

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