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CHKD: Änderung der Außenwirtschaftsverordnung schadet dem Investitions- und Geschäftsklima

Von Peng Dawei  ·   2017-07-24  ·  Quelle:Beijing Rundschau
Stichwörter: CHKD;Investitionen;Deutschland
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Vor kurzem hat das Bundeskabinett die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte 9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beschlossen. Die Chinesische Handelskammer in Deutschland e. V. (CHKD) hat diesbezüglich am 17. Juli eine Stellungnahme abgegeben. Die CHKD sieht in diesem Beschluss eine allgemeine Verschlechterung des Investitions- und Geschäftsklimas für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern.  

Bei der Stellungnahme der CHKD wird darauf hingewiesen, dass Deutschland wie kein zweites Land von der Handels- und Investitionsliberalisierung und von der Globalisierung profitiere. Noch auf dem G20-Gipfel habe die deutsche Bundeskanzlerin ein starkes Signal für globalen Freihandel und gegen Protektionismus gesetzt. Dass Deutschland nun einige Tage später die rechtlichen Bestimmungen bei Investitionen aus Nicht-EU-Ländern verschärft, beobachtet die CHKD mit Sorge. 

Laut der Stellungnahme bringen Investitionen aus dem Ausland Kapital und nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten nach Deutschland. Durch die aktive Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland schaffen und sichern ausländische Investoren Arbeitsplätze, übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und leisten somit einen Beitrag zur Entfaltung neuer Wachstumspotenziale in Deutschland. 

Die neuen Regelungen jedoch würden Unsicherheit schaffen – auch bei chinesischen Unternehmen, so die Stellungnahme. Es falle zunehmend schwer, die AWV-Änderungen nicht auch in Bezug zu Übernahmeprojekten chinesischer Unternehmen aus dem vergangenen Jahr zu setzen, bei denen es wiederholt zu politischer Einflussnahme und widersprüchlichen Entscheidungen aus dem BMWi kam und über die in Medien und Öffentlichkeit viel diskutiert wurde. Für die CHKD sind die nun beschlossenen Änderungen daher auch der falsche Weg hinsichtlich einer Intensivierung der bilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit. 

Durch die Erweiterung des Vetorechtes bei Übernahmen sehen sich chinesische Unternehmen nun mit mehr Intransparenz und Ungewissheit politischer Entscheidungen konfrontiert. Denn definitorische Unklarheiten bleiben bestehen: Es bleibt z.B. schwierig, zu bestimmen, wo die Grenzen zwischen kritischer und unkritischer Infrastruktur verlaufen. 

Aus Sicht der CHKD werde das bereits bestehende große Risiko, das mit einer Investition im Ausland einhergehe, dadurch unnötig erhöht. Es bestehe die Gefahr, dass die gesetzlichen Neuerungen aktuelle und zukünftige Investitionspläne chinesischer Unternehmer beeinflussen. Dies schade dem Investitionsstandort Deutschland.  

„Die Neuerung, dass ausländische Investitionen aus Staaten außerhalb der EU in kritische Infrastrukturen zukünftig einer Meldepflicht gegenüber dem BMWi unterworfen werden, sendet ein falsches Signal. Die chinesisch-deutsche Zusammenarbeit basiere auf der Grundlage des gegenseitigen Nutzens. Technologie kennt keine Grenzen, daher kann Deutschland auch von chinesischer Technik profitieren“, sagte Duan Wei, Geschäftsführer der CHKD. 

Zuletzt heißt es in der Stellungnahme, dass es für die Zukunft sinnvoll erscheine, einen noch tiefergehenden Austausch und Dialog zwischen deutscher und chinesischer Wirtschaft und Politik zu fördern, um das gegenseitige Verständnis zu stärken. Dafür stehe die CHKD allen Beteiligten uneingeschränkt zur Verfügung. 

(Der Autor ist Korrespondent der Nachrichtenagentur China News Service in Berlin.) 

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