27-03-2009 Teil III: Die demokratische Reform in Tibet
![]() Leibeigene verbrennen in Dagze die Besitzurkunden ihrer Herren und Schuldscheine
Ende März 1959 begann die demokratische Reform in Tibet. Der erste Schritt der demokratischen Reform war die Durchführung der „Bewegung gegen Rebellion, gegen den Ula-Frondienst und gegen körperliche Züchtigung“ sowie die Reduzierung von Pacht, Miete und Zins. Im ländlichen Raum wurden die Ernteerträge von Grundherren, die an der Rebellion beteiligt waren, zur Gänze an die Bauern verteilt. Grundherren, die sich nicht am Aufstand beteiligt hatten, durften 20 Prozent der Erträge behalten. Zugleich wurden die Leibeigenen befreit und Körperstrafen abgeschafft. In den Weidegebieten gehörte alles Vieh von Viehbesitzern, die an der Rebellion teilgenommen haben, nun zunächst den Hirten. Die Viehbesitzer, die nicht an der Rebellion teilgenommen hatten, durften ihr Vieh behalten, mussten aber das Einkommen der Hirten erhöhen. Der zweite Schritt der demokratischen Reform war, die Produktionsmittel der Feudalherren, die an der Rebellion teilgenommen hatten, zu beschlagnahmen und sie an die armen Bauern und Viehzüchter zu verteilen. Die Produktionsmittel von Feudalherren, die nicht an der Rebellion teilgenommen hatten, wurden vom Staat erworben und an die armen Bauern und Hirten verteilt, ein Teil der Produktionsmittel ging an Grundherren und Viehbesitzer. Diese Umverteilungspolitik wurde von der Bevölkerung, insbesondere von den mittellosen Leibeigenen und Sklaven begrüßt. Sie wurde auch von vielen Leuten der Oberschicht in Tibet verstanden und unterstützt, was die reibungslose Durchführung der demokratischen Reform in Tibet garantierte. Bis 1961 war die demokratische Reform im Großen und Ganzen durchgeführt worden. Die demokratische Reform in Tibet führte zur restlosen Abschaffung der feudalen Leibeigenschaft. Viele Leibeigene erhielten zum ersten Mal seit Generationen Produktionsmittel wie Ackerland und die Verfügungsgewalt über ihren eigenen Körper.
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