27-03-2009
Teil III: Die demokratische Reform in Tibet
 

1951 unterzeichneten die zentrale Regierung der Volksrepublik China und die tibetische Regierung die „Vereinbarung zur friedlichen Befreiung von Tibet“ (bekannt als das 17-Punkte-Abkommen). In der Vereinbarung wurde klar festgelegt, dass „die chinesische Regierung Tibet keine Reformen aufzwingt, sondern die tibetische Regierung von sich aus Reformen durchführen will“. 1956 legte die zentrale Regierung die Richtlinie fest, mindestens innerhalb der nächsten sechs Jahren das alte Gesellschaftssystem Tibets nicht zu verändern. Allerdings war die Oberschicht in Tibet im Wesentlichen gegen jede Reform und versuchte, die feudale Leibeigenschaft in Tibet ewig zu erhalten. Im März 1959 startete die Oberschicht in Tibet mit Unterstützung anti-chinesischer Kräfte eine bewaffnete Rebellion. Die Regierung in Beijing warf den Aufstand nieder. Damit begann die demokratische Reform in Tibet. Die demokratische Reform setzte die alte feudale Leibeigenschaft in Tibet außer Kraft und befreite Millionen von Leibeigenen und Sklaven, die über 95 Prozent der Bevölkerung Tibets ausmachten. Zum ersten Mal waren die unterdrückten Massen nun Herr im eigenen Haus, Herr über die eigne Scholle, Herr über die Produktionsmittel und Herr über sich selbst. In Tibet setzte ein neues Zeitalter der gesellschaftlichen Entwicklung und der Durchsetzung der Menschenrechte ein. Die Gründung des autonomen Gebiets Tibet im Jahr 1965 symbolisiert die Verwirklichung des Systems der regionalen Autonomie der Nationalitäten in Tibet.

Das Bild zeigt die Unterzeichnung der „Vereinbarung zur friedlichen Befreiung von Tibet"(bekannt als das 17-Punkte-Abkommen) am 23. Mai 1951 in Beijing. Vertreter der tibetischen Regierung sind Ngapoi Ngawang Jigmei, Kemai Soinam Wangdui, Tubdain Daindar, Tubdain Legmoin und Sampo Dainzin Toinzhub; Vertreter der chinesischen Zentralregierung sind Li Weihan, Zhang Jingwu, Zhang Guohua und Sun Zhiyuan. Die Vizvorsitzenden der KPCh, Zhu De und Li Jishen, sowie der stellvertretende Ministerpräsident Chen Yi nehmen an der Zeremonie teil.

 

Die Volksrepublik China wurde im Jahr 1949 ausgerufen. Den Erfordernissen der Zeit entsprechend entschied sich die chinesische Regierung für eine friedliche Befreiung Tibets. Der Dalai Lama schickte am 27. Januar 1951 einen Gesandten nach Neu Delhi, bat den chinesischen Botschafter in Indien darum, der Regierung in Beijing seinen Brief zu überreichen, in dem er seine Bereitschaft zu Verhandlungen zum Ausdruck brachte. Am 28. Februar schickte der Dalai Lama wieder eine fünfköpfige Delegation mit Ngapoi Ngawang Jigmei als Delegationsleiter nach Beijing, der am 23. Mai das „17-Punkte-Abkommen" mit der chinesischen Regierung unterzeichnete.

Am 26. September 1951 berief die tibetische Regierung eine Konferenz ein, an der alle Priester und Laien, Beamte sowie die Vertreter der drei größten Klöster (Sera, Gandain and Zhaibung) teilnahmen und auf der über die Vereinbarung diskutiert wurde. In dem von der Konferenz genehmigten und dem Dalai Lama überreichten Bericht heißt es: „Das unterzeichnete 17-Punkte-Abkommen wirkt sich sehr positiv auf die große Sache des Dalai Lama und die religiöse, politische und wirtschaftliche Entwicklung Tibets aus. Es sollte eingehalten werden". Am 24. Oktober schickte der Dalai Lama dem Vorsitzenden Mao Zedong ein Telegramm, in dem es hieß: „Die beide Seiten haben am 23. Mai 1951 auf freundschaftlicher Basis die Vereinbarung zur friedlichen Befreiung von Tibet unterzeichnet. Die lokale tibetische Regierung und die tibetischen Priester und Laien unterstützen die Vereinbarung und werden unter der Leitung des Vorsitzenden Mao und der Zentralregierung die in Tibet einmarschierte Volksbefreiungsarmee aktiv unterstützen, die nationale Verteidigung fördern, imperialistische Kräfte aus Tibet vertreiben und die staatliche territoriale Souveränität des Staates und die Integrität des Territoriums wahren. Der Panchen Lama erklärte zudem, dass die Vereinbarung „den Interessen aller Nationalitäten in China, insbesondere dem tibetischen Volk vollkommen gerecht wird".

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