27-03-2009 Beijing Rundschau Teil II: Feudale Leibeigenschaft unter Verbindung von weltlicher mit religiöser Herrschaft
Das Bild zeigt ein abgestempeltes offizielles Dokument daüber, dass das Kloster "Lharang" der Chawo-Residenz die Leibeigenen Cering Dorje, Kumsang (weiblich) und Sumpotri (weiblich) als Diener schenkt.
Die Leibeigenenhalter besaßen den Körper ihrer Leibeigenen und bahandelten die Leibeigenen als Privateigentum. Sie konnten die Leibeigenen kaufen oder verkaufen, übergeben, schenken, zur Abzahlung einer Schuld geben sowie mit anderen Leibeigenenhaltern tauschen. Historischen Dokumenten zufolge hatte der Adlige Chengmoim Norbu Wanggyai im Jahr 1943 100 Leibeigenen zu einem Mönch-Beamten in Garzhol Kamsa im Gebiet Zhikung verkauft. Jeder Leibeigene kostete 60 Tael des tibetischen Silbers (etwa vier Silber-Dollar). Zudem hatte er dem Kloster Gundeling 400 Leibeigene geschenkt, um eine Schuld von 3000 Pin tibetischen Silbers (etwa 10000 Silber-Dollar) abzutragen.
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