27-03-2009 Beijing Rundschau Teil II: Feudale Leibeigenschaft unter Verbindung von weltlicher mit religiöser Herrschaft
Das Foto zeigt die Registrierung des Neugeborenen einer Leibeigenen und die Entrichtung der „Geburtssteuer".
Während der feudalen Leibeigenschaft unter weltlicher und religiöser Herrschaft verfügten die drei größten Eigner von Land über die meisten Produktionsmittel und waren in Besitz von Sklaven und Leibeigenen. Gashag, eine der lokalen Regierungen Tibets, hatte festgelegt, dass die Leibeigenen die Gutshöfe nicht verlassen durften und Flucht streng bestraft wurde. Die Leibeigenen und Sklaven, die bis zu 95 Prozent der tibetischen Bevölkerung ausmachten, waren an die Scholle gebunden und unterlagen der Aufsicht der Grundbesitzer. Sie verfügten über keinerlei persönliche Freiheit. Sie waren ihren Herren auf Gedeih und Verderb, Leben und Tod ausgeliefert. Leibeigene und Sklaven konnten beliebig ge- oder verkauft werden, abgetreten oder überlassen werden. Kinder von Leibeigenen wurden mit ihrer Geburt Eigentum ihrer Herren. Starb ein Leibeigener, so wurde sein Name aus dem Besitzstandsverzeichnis seines Herren gelöscht. Eheschließungen von Leibeigenen mussten von den Herren genehmigt werden. Männliche und weibliche Leibeigene, die verschiedenen Besitzern gehörten, mussten Abschlagszahlungen leisten, bevor sie heiraten durften. Die Leibeigenen, die ein Baby geboren hatten, mussten "Geburtssteuer" bezahlen und das Kind beim Besitzer anmelden. Das bedeutet, dass die Kinder von Leibeigenen ebenfalls lebenslang im Eigentum ihrer Herren verblieben. Waren die Leibeigenen gezwungen, an einem anderen Orten zu arbeiten, dann mussten sie Steuern bezahlen, nur so konnten sie der Bestrafung als Flüchtlinge entgehen. Dies zeigt, dass die Leibeigenen überhaupt keine persönliche Freiheit hatten, geschweige denn Würde.
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