27-03-2009 Beijing Rundschau Teil II: Feudale Leibeigenschaft unter Verbindung von weltlicher mit religiöser Herrschaft
Schematische Darstellung des Rechts- und Gesellschaftssystems im alten Tibet
Zur Wahrung der Interessen der Leibeigenenhalter hatten die tibetischen lokalen Herrscher eine Reihe von Gesetzen ausgearbeitet. Das „Gesetzbuch mit 13 Artikeln“ und das „Gesetzbuch mit 16 Artikeln“, die für mehrere hundert Jahre in Tibet Anwendung fanden, gliederten die Menschen in drei Klassen und neun Ränge. Die Ungleichheit des Menschen wurde dabei klar festgelegt. Je nach Klassen- und Rangzugehörigkeit wurden die Menschen für die gleichen Verbrechen und Vergehen vollkommen unterschiedlich bestraft. So war in den Strafbestimmungen bei Mord festgelegt: „Weil die Menschen in verschiedene Klassen und Ränge eingeteilt sind, ist der Wert eines Lebens unterschiedlich." Das Leben eines Menschen des höchsten Rangs der obersten Klasse, also ein Fürst oder ein Lebender Buddha, ist so viel wert wie das Gewicht seines Leichnams in Gold. Der Wert des Lebens der Menschen im niedrigsten Rang der untersten Klasse, wie Frauen, Metzger, Jäger und Handwerker, ist hingegen einem Strohseil gleich. Im politischen Leben und in der Wirtschaft setzte sich unter dieser strikten Rangordnung die Ungleichheit zwischen Herrschern und Beherrschten und zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten fort. Diese Ungleichheit zeigte sich in jedem Detail des Alltagslebens, sogar bei der Wahl von Substantiven und Verben in der gesprochenen Sprache.
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