27-03-2009 Beijing Rundschau Teil II: Feudale Leibeigenschaft unter Verbindung von weltlicher mit religiöser Herrschaft Das Bild zeigt die Häute von Menschen, die vom Leibeigenen geschält wurden.
Die Klöster durften laut den Codes spezielle „Vorschriften" ausmachen, und die Adligen durften „Familiendisziplinen" in ihren eigenen Herrenhäusern durchführen. Die Klöster und Adligen durften beides Folterinstrumente und private Gerichte zur Bestrafung der Leibeigenen und Sklaven errichten. Sie verfügten sogar über das Recht, die Leibeigenen und Sklaven zur Todesstrafe zu verurteilen. Der verstorbene 10. Panchen Erdeni hatte beim Interview gegenüber der Zeitschrift „Nationale Einheit" gesagt, dass Tibet vor der demokratischen Reform eine Gesellschaft sei, in der eine feudale Leibeigenschaft mit despotischer weltlicher und religiöser Verwaltung herrschte. Es sei eine Gesellschaft, die dunkler und grausamer als die europäische Leibeigenschaft im Mittelalter war. In dem Kloster Gandain, einem der größten Klöster in Tibet, gab es viele Handschellen, Fesseln, Clubs und andere grausame Folterinstrumente, mit denen man die Augen der Leibeigenen ausgraben und die Sehnen herausziehen. Ein Brief an dem Chef von Rabodian in den frühen 1950er Jahren in dem Archiv des Autonomen Gebiets Tibet kann es beweisen. Er lautet: „Zur Geburtstagsfeier des Dalai Lama wollen alle Mitglieder des Unterhauses im tantrischen Institut Sutras rezitieren. Um die buddhistischen Zeremonie zu erledigen, sind eine nassen Darm, zwei Schädel, verschiedene Arten von Blut und ein ganzes Stück der Haut von einer Person dringend erforderlich. Du solltest uns diese so schnell wie möglich schicken."
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