27-03-2009 Beijing Rundschau
Teil II: Feudale Leibeigenschaft unter Verbindung von weltlicher mit religiöser Herrschaft
 

 

Im Bild: Die rechte Hand des Hirten Pemo Hongchin wurde von einem Leibeigenenbesitzer abgehackt.

 

Die Leibeigenenhalter gründeten private Gefängnisse durch Verwendungen von geschriebene Rechte oder Gewohnheitsrechte. Nicht nur die lokalen Regierungen, sondern auch die großen Klöster gründeten Gerichte und Gefängnisse. Zudem durften die Feudalherren private Gefängnisse auf ihrem eigenen Boden errichten. Die Strafen waren äußerst brutal und grausam, zum Beispiel, die Augen auszugraben, die Ohren, Hände und Füße abzuhacken, die Sehnen herauszuziehen und die Menschen ins Wasser zu werfen. Bei der Ausstellung für Reste der tibetischen Gesellschaft und Geschichte in dem Beijinger Ethnischen Kulturpalast werden zahlreiche Materialien und Fotos von abgeschnittenen Gliedmaßen der Leibeigenen präsentiert.

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