27-03-2009 Beijing Rundschau Vorwort und Teil I Tibet: ein untrennbarer Teil Chinas
Das Foto zeigt eine Urkunde der Ambane, der in Lhasa stationierten kaiserlichen Residenten.
Im Jahr 1644 beschloss der Qing-Hof, seine Hauptstadt nach Peking zu verlegen. Darauf folgend gelang es ihm, das ganze Land zu vereinigen. Die Zentralregierung der Qing-Dynastie übte die Souveränität in Tibet weiterhin aus. 1652 wurde der 5. Dalai Lama von den Gelugpa-Sekten zu einer Audienz mit dem Qing-Kaiser Shunzhi herbeigerufen und erhielt im folgenden Jahr den von dem Qing-Hof verliehenen adligen Titel „Dalai Lama“. Danach erhielt der 5. Panchen Erdini auch den adligen Titel von dem Qing-Hof. So wurden die adligen Titel von Dalai Lama und Panchen Erdini sowie ihre politische und religiöse Position in Tibet offiziell festgelegt. Seither mussten die Einsetzungsfeierlichkeiten und die Bestimmung der Nachfolge von Dalai Lama und Panchen Erdini von der Zentralregierung genehmigt werden. Dieses Verfahren hat sich zu einem System entwickelt. Auf der Grundlage der Zusammenfassung von Erfahrungen der Yuan- und der Ming-Dynastie bei der Verwaltung Tibets führte die Qing-Dynastie angesichts der aktuellen Lage in Tibet substanzielle Regulierungen durch, zum Beispiel die Ernennung eines Hochkommissars, der die Verwaltung Tibets leitete; die Regelung des politischen und religiösen Verwaltungssystems in Tibet; die Verleihung der adligen Titel „Dalai Lama“ und „Panchen Erdini“ und Einführung des Lossystems der goldenen Urne; die Festsetzung des Prinzips, dass die Zentralregierung bei den auswärtigen Angelegenheiten und der Außenverteidigung Tibets entschied; die gesetzliche Festlegung der Grenzen zwischen den Verwaltungsgebieten von Tibet, Qinghai, Sichuang und Yunnan; die Festlegung der Bezirke und Befugnisse von Dalai Lama und Panchen Erdini und die Festlegung der vom Hochkommissar direkt verwalteten Zone. Der Hochkommissar überwachte in Vertretung der Zentralregierung die Verwaltungsangelegenheiten in Tibet und genoss die gleiche Position wie Dalai Lama und Panchen Erdini.
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