22-06-2009 Beijing Rundschau Europa - Eine Willensnation wider Willen von Matthias Mersch
Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU beschlossen 1993 die so genannten „Kopenhagener Kriterien": im Hinblick auf den Beitrittswunsch vor allem osteuropäischer Staaten wurden hier die Bedingungen genannt, die ein Bewerberland bei der Aufnahme in die Union erfüllen muss: eine demokratische und rechtstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte einschließlich des Schutzes von Minderheiten, Zulassung politischer Parteien, Korruptionsbekämpfung und eine wettbewerbsfähige, funktionierende Marktwirtschaft. 1995 traten Finnland, Schweden und Österreich der Europäischen Union bei. Im Vertrag von Amsterdam, der 1997 den Vertrag von Maastricht ergänzte, wurden abermals die Rechte des Europäischen Parlaments gestärkt und die Beschäftigungspolitik als Gegenstand der politischen Bemühungen der Union definiert. 1999 wurde der Euro als europäische Währung eingeführt, die Ausgabe von Banknoten und Münzen erfolgte ab Dezember 2001. Im Vertrag von Nizza, der am 1. Februar 2003 in Kraft trat, nahm man einen neuen Anlauf zur Reform der europäischen Institutionen, auf die man sich im Vertrag von Amsterdam nicht hatte einigen können. Denn nun stand die Aufnahme zehn weiterer Staaten unmittelbar bevor. Dies verlangte nach einer „Verschlankung“ der Europäischen Kommission und einer Veränderung des Abstimmungsmodus bei der Fassung gemeinsamer Beschlüsse und Gesetze. 2004 traten die drei baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland sowie Tschechien, Polen, Ungarn, die Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern bei. 2007 gab es den bislang letzten Zuwachs: Rumänien und Bulgarien erhielten die Mitgliedschaft der EU. Verträge als Stückwerk Der Vertrag von Nizza war von Anfang an als Übergangslösung aufgefasst worden. Das seit Jahrzehnten vollzogene Aufsatteln immer neuer Verträge zur Ausgestaltung der europäischen Einigung war an die Grenze des Machbaren gestoßen. Das große Projekt einer europäischen Verfassung wurde begonnen. Von Februar 2002 bis Juli 2003 tagte der Verfassungskonvent unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d´Estaing. 105 Mitglieder und eine gleiche Zahl an Stellvertretern erarbeiteten den Text einer europäischen Verfassung. Die Teilnehmer kamen nicht nur aus den Regierungen der Mitgliedsländern, den nationalen Parlamenten, dem Europaparlament und der Europäischen Kommission, sondern auch aus den Ländern, die erst noch in die Gemeinschaft aufgenommen werden sollten und aus der Türkei, ein Beitrittskandidat, dem bis heute noch nicht der Platz in Europa sicher ist. Zwar brachte der Verfassungsvertrag eine Reihe punktueller Verbesserungen, die aber hinsichtlich der europäischen Institutionen alle nur in eine Richtung wiesen, die von den früheren Abkommen schon vorgezeichnet war: ein europäisches Präsidentenamt anstatt der alle sechs Monate rotieren Ratspräsidentschaft, das Amt eines europäischen Außenministers, eine Einbeziehung des Europaparlaments in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, eine Verkleinerung der Europäischen Kommission. Allein der zweite Teil der Verfassung, der aus der Charta der Grundrechte besteht, hätte nun endlich auch auf europäischer Ebene gefestigt, was mehr oder weniger stark bereits in den Verfassungen der Mitgliedsländer zum Ausdruck kommt: die hohe Bedeutung der Menschen- und Bürgerrechte. Verzicht auf den großen Wurf? Die Europäische Verfassung aber ist nie in Kraft getreten. In Frankreich und den Niederlanden wurde die Ratifizierung des Vertrages an einen Volksentscheid geknüpft: am 29. Mai 2005 lehnten 54,8 Prozent der französischen Wähler die EU-Verfassung ab, drei Tage später 61,54 Prozent derjenigen, die in den Niederlanden zur Abstimmung gegangen waren. Für die Reform der EU schien dies ein vernichtender Schlag zu sein. Am 13. Dezember 2007 aber wurde der „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" unterzeichnet. Schon der offizielle Name deutet darauf hin, dass man sich von dem langgehegten Wunsch, die Union durch eine Verfassung auf neue staatsrechtliche Beine zu stellen, verabschiedet hatte. Das Dickicht an Verträgen, das sich fünf Jahrzehnte lang gebildet hatte, schien sich wieder über den Köpfen der Europäer zu schließen. Liest man den Vertrag von Lissabon aber genauer, so fällt auf, dass sein Inhalt nahezu identisch ist mit der geplanten EU-Verfassung. Als einziges Land der EU hatte Irland einen Volksentscheid über den Vertrag zugelassen. Am 12. Juni 2008 fand dieses Referendum unter einer Wahlbeteiligung von 53,1 Prozent statt. Von den abgegebenen Stimmen sprachen sich 53,4 Prozent gegen den Reformvertrag aus. Ob es der „Etikettenschwindel" war, der die irischen Wähler gegen den Vertrag aufbrachte, oder innenpolitische Gründe die Ursache für das Abstrafen der irischen Regierung lieferten, ist unklar. Gerüchte über illegale Finanzierungsquellen der Gegner des Vertrages, die angeblich auf amerikanische Geldgeber zählen konnten, werden noch immer untersucht. Das Hauptargument der Gegner des Vertragswerk liegt im Verdacht, dass ein Europa der Konzerne geschaffen werden soll, nicht ein Europa der Bürger. Es hat einen undemokratischen Beigeschmack, dass man sich kommenden Herbst in Irland zu einem weiteren Referendum über den gleichen Gegenstand aufraffen will. Die anderen Mitgliedstaaten der EU haben sich durch das irische Ergebnis nicht irritieren lassen und setzen den Ratifizierungsvorgang fort, aus Angst vor dem Wähler werden Volksentscheide dabei sorgfältig vermieden. In der Bundesrepublik Deutschland und Tschechien haben sich die Verfassungsgerichte eine Prüfung des Vertrages vorbehalten. In Tschechien ist diese juristische Hürde inzwischen genommen worden, allerdings haben der tschechische Staatspräsident Václav Klaus und der polnische Staatspräsident Lech Kaczyński erklärt, ihre Unterschrift unter die Ratifizierungsurkunde erst setzen zu wollen, wenn sich das irische Referendum für den Vertrag ausgesprochen habe. Europa befindet sich also wieder einmal in stürmischer See und die Frage, welche Art von europäischer Einigung angesteuert werden soll, ist nach wie vor offen.
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