22-06-2009 Beijing Rundschau Europa - Eine Willensnation wider Willen von Matthias Mersch
Die Wirtschaft im Mittelpunkt Zunächst aber wurden die Erwartungen an eine europäische Friedensordnung bescheidener formuliert: die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), besser bekannt unter der Bezeichnung Montanunion, fasste 1952 die Bergbau- und Stahlindustrie der beteiligten Länder zusammen. Mitglieder der Gemeinschaft waren Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. Ein eigens geschaffener Gerichtshof konnte in Konfliktfällen angerufen werden. Mit der so genannten „Hohen Behörde der EGKS" schuf sich die Montanunion eine Art „Regierung“. Auch gab es zu dieser frühen Stunde der europäischen Einigung bereits eine parlamentarische Versammlung: 78 Abgeordnete, die von den nationalen Parlamenten gewählt worden waren. Abgesehen vom Recht, die Mitglieder der Hohen Behörde durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen zu können, hatte diese Frühform des Europäischen Parlaments jedoch nur eine beratende Funktion. Als Gesetzgeber wirkte ein Rat von Ministern, die in den jeweiligen Mitgliedsländern in der Regierung saßen. Diese Vermischung exekutiver und legislativer Funktionen unter gleichzeitigem Mangel an Kompetenzen für das Parlament prägt und belastet bis heute die Institutionen der Europäischen Union. Andererseits muss man wohl einräumen, dass bei einer demokratischeren Grundordnung der europäischen Verhältnisse die Mitgliedsstaaten noch weniger bereit gewesen wären, souveräne Rechte an die Gemeinschaft abzutreten. 1957 verständigten sich die sechs Mitgliedsländer in den so genannten „Römischen Verträgen" auf die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Gemeinschaft für Atomenergie (Euratom/EAG). Während sich die Idee, einen gemeinsamen Markt zu schaffen, in dem sich Kapital, Waren, Dienstleistungen und Menschen frei bewegen, als zukunftsweisend durchsetzen sollte, ist die friedliche Nutzung der Atomtechnologie durch Euratom, die damals als die Lösung aller Energieprobleme gefeiert wurde, ein Beispiel dafür, dass Europa auch vor Irrwegen nicht zurückscheute. Alle drei Organisationen hatten zunächst jeweils eigene Kommissionen und eigene Räte, die mit Staats- und Regierungschefs und mit Ministern der Mitgliedsstaaten beschickt wurden. Offenbar in Anbetracht der Machtlosigkeit des Europäischen Parlaments begnügte man sich aber mit einer einzigen Volksvertretung, welche die europäischen Völker jedoch nur indirekt vertrat. Mit dem „Fusionsvertrag“ 1965 wurden die drei Organisationen, die auch als Europäische Gemeinschaften bezeichnet werden, mit einer gemeinsamen Kommission und einem gemeinsamen Rat ausgestattet. Frankreich hatte sich lange erfolgreich gegen eine Mitgliedschaft Großbritanniens in der EWG gesträubt, aber auch auf der Insel selbst gab es Vorbehalte gegen einen Beitritt. Erst 1973 konnte der Beitritt Großbritanniens, Irlands und Dänemarks vollzogen werden. 1981 trat Griechenland bei, 1986 Spanien und Portugal. 1986 wurde der Begriff des „Gemeinsamen Marktes" in den des „Binnenmarktes" umgewandelt. Dazu wurde ein neues Zusatzabkommen, die „Einheitliche Europäischen Akte" aufgesetzt. Ein europäischer Binnenmarkt sollte bis 1993 verwirklicht werden. Die Akte schuf die Voraussetzungen für die restlose Beseitigung verbliebener Handelshindernisse innerhalb der EWG, führte zum Wegfall der Personen- und Warenkontrollen im Grenzverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten und zu einer Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, dessen Abgeordnete seit 1979 direkt von der wahlberechtigten Bevölkerung der Mitgliedsstaaten gewählt werden. Der schwere Weg zur politischen Einheit Es ist nicht zuletzt den alten Ängsten vor einer Vorherrschaft Deutschlands auf dem Kontinent zu verdanken, dass die europäische Einheit nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 neuen Auftrieb erhielt: die Bundesrepublik Deutschland sollte auch nach dem Beitritt der fünf neuen Länder, die vierzig Jahre lang in der Deutschen Demokratischen Republik aufgegangen waren, in einen europäischen Rahmen eingebettet bleiben. Nach der Vollendung des europäischen Binnenmarktes wurde 1993 mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht der Weg zur Europäischen Union geebnet. Zwar wurde die Einführung des Euro als gemeinsame Währung beschlossen, das Hauptaugenmerk sollte dennoch nicht länger nur auf Wirtschaftsfragen ruhen, sondern sich einer gemeinsamen Außenpolitik und einer gemeinsamen Innen- und Rechtspolitik zuwenden. Es war zu dieser Zeit, dass in amerikanischen und japanischen Medien das Gespenst vom Bundesstaat Europa umhing: wollten die Europäer, so die Befürchtung, nun tatsächlich Ernst machen mit einer politischen Einigung?
|
| Über Beijing Review | | | Über Beijing Rundschau | | | Rss Feeds | | | Kontakt | | | Aboservice | | | Zu Favoriten hinzufügen |
| Adresse: BEIJING RUNDSCHAU Baiwanzhuanglu 24, 100037 Beijing, Volksrepublik China |