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Gesetzesentwurf über Regulierung ausländischer Investitionen auf der „Überholspur"

Von Qi Tong  ·   2019-02-14  ·  Quelle:Beijing Rundschau
Stichwörter: Gesetzentwurf;Investitionen
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Vom 29. bis zum 30. Dezember 2018 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses den Gesetzentwurf über ausländische Investitionen zum zweiten Mal geprüft. Daran kann man erkennen, dass die Einführung einer einheitlichen gesetzlichen Regelung für ausländische Investitionen in China beschleunigt wurde.

Der Gesetzentwurf unterstreicht den hauptsächlichen Grundton der Förderung und des Schutzes der Investitionen und sendet zugleich ein starkes Signal an die internationale Gemeinschaft, dass China eine neue, Runde der systematischen Öffnung nach außen eingeläutet hat. Nachfolgend die Highlights des Entwurfs: 

1. Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen, Betonung des fairen Wettbewerbs 

Die Themen gleichgestellte Behandlung und gerechter Wettbewerb bleiben das langfristige Anliegen der ausländischen Unternehmen. Die Förderung des fairen Wettbewerbs zwischen in- und ausländischen Unternehmen steht folgerichtig auch im Fokus der aktuellen Reform des gesetzlichen Rahmenwerks für ausländische Investitionen in China. Dafür wurden zahlreiche wirksame Maßnahmen in Bezug auf industrielle, wissenschaftliche und technische Bestimmungen sowie für Ausschreibungen der Lokalregierungen implementiert. Aufgrund des Entwurfs werden diese Richtlinien bezüglich ausländischer Investitionen künftig auf die juristische Ebene gehoben. Die Einführung der umfassenden Gleichbehandlung dient dazu, ein Geschäftsumfeld des fairen Wettbewerbs für alle Unternehmen zu schaffen und die ausschlaggebende Rolle des Marktmechanismus bei der Ressourcenallokation zu entfalten. 

2. Förderung und Schutz der Investitionen betonen 

Was die Struktur des Entwurfs angeht, haben die Förderung und der Schutz der Investitionen Vorrang vor deren Verwaltung, woraus sich ergibt, dass das neue Gesetz darauf abzielt, die Förderung und den Schutz der Investition hervorzuheben. Auf mehrere Brennpunkte, welche ausländischen Investoren schon länger ein Dorn im Auge sind, hat man mit dem neuen Entwurf bereits positiv reagiert. So verbietet beispielsweise Artikel 22 des Entwurfs den Lokalregierungen, einen Techniktransfer durch die Errichtung administrativer Barrieren zu erzwingen. In Artikel 24 werden die Lokalregierungen zudem dazu aufgefordert, ihre Versprechen bezüglich dieser Politik strikt und gesetzesgemäß einzulösen. Dies trägt dazu bei, das Investitionsumfeld für ausländische Investoren zu verbessern und ihr Vertrauen in den chinesischen Markt zu stärken. 

3. Das Verwaltungsmodell für ausländische Investitionen in China umfassend an die internationale Gemeinschaft ankoppeln 

Bei dem Entwurf geht es hauptsächlich darum, die Funktionen der Regierung umzuwandeln. Die Verwaltung in- und ausländischer Investitionen – mit Ausnahme des speziellen Marktzugangs, der durch die Negativliste geregelt ist – soll unter dem Dach einer einheitlichen Regelung vereinigt werden. Gesonderte Überprüfungs-, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren für die Einrichtung ausländischer Unternehmen werden aufgehoben, in- und ausländische Investitionsprojekte und die Vergabe von Geschäftslizenzen konsistent gleichberechtigt behandelt. Auf diesem Wege kann China die Forderung der Liberalisierung und Vereinfachung seines Investitionsrechts erfüllen und selbiges umfassend an die internationale Gemeinschaft ankoppeln. 

4. Mit fortschrittlichen internationalen Erfahrungen und chinesischen Besonderheiten verbinden 

Seit der Reform und Öffnung hat China ausgehend von den inländischen Verhältnissen viele ausländische Investitionen angelockt und ist inzwischen das zweitgrößte Investitionsziel weltweit. Das Land hat dabei auch in der Praxis zahlreiche nützliche Erfahrungen für die Förderung und den Schutz der ausländischen Investitionen gesammelt. Bei den Bestimmungen des Entwurfs über die Einrichtung eines Arbeitsmechanismus zur Behandlung von Beschwerden, eines Informationssystems sowie eines Dienstleistungssystems sollen sowohl die chinesischen Erfahrungen als auch internationale, fortschrittliche Vorgehensweisen berücksichtigt werden. China wird künftig somit auch im internationalen Vergleich über ein vorbildliches, modernes Investitionsgesetz verfügen. 

5. An der weiteren Öffnung festhalten 

Nach dem Entwurf darf der Staatsrat besondere Wirtschaftszonen zur Förderung ausländischer Investitionen sowie zur Erweiterung der Öffnung nach außen gründen. Um die ausländischen Investitionen zu fördern, kann das Land gemäß den Anforderungen der Öffnung nach außen in besonderen Zonen experimentelle politische Maßnahmen treffen. Lokalregierungen aller Ebenen können innerhalb des gesetzlichen Rahmenwerks eigene Fördermaßnahmen auflegen. Freihandelszonen als Experimentierfelder, Labore und Vorreiter proaktiver Politikversuche bilden die Grundlage für die ständige Erweiterung der Öffnung nach außen. Ihre Aufnahme in den Gesetzesentwurf zeigt, dass ausländische Investoren nach der Erlassung des neuen Gesetztes damit rechnen können, von den Verbesserungen und Reformen kontinuierlich zu profitieren.   

(Der Autor ist Direktor des Forschungszentrums für ausländisches Investitionsrecht an der Wuhan-Universität) 

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