05-03-2012
Hintergrund
Die Staatsorgane

 Gemäß der Verfassung der Volksrepublik China besteht der zentrale Staatsapparat Chinas aus dem Nationalen Volkskongress (NVK), der Präsidentschaft, dem Staatsrat, der Zentralen Militärkommission, dem Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft.

Die Mitglieder der Präsidentschaft, des Staatsrats, der Zentralen Militärkommission, des Obersten Volksgerichtshofs und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft gehen aus dem NVK hervor. Sie sind dem NVK und seinem Ständigen Ausschuss gegenüber rechenschaftspflichtig.