Der Staatspräsident und der stellvertretende Staatspräsident werden vom NVK gewählt. Der NVK ist berechtigt, den Staatspräsidenten und den stellvertretenden Staatspräsidenten abzuberufen. Die Amtszeit des Staatspräsidenten und des stellvertretenden Staatspräsidenten beträgt fünf Jahre. Sie sollen ihre Ämter nicht länger als zwei aufeinander folgende Amtszeiten ausüben.
In Übereinstimmung mit den Resolutionen des NVK und dessen Ständigen Ausschusses erlässt der Staatspräsident die Gesetze; er ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten, die stellvertretenden Ministerpräsidenten, die Staatsräte, die Minister, die Vorsitzenden der Staatskommissionen, den Präsidenten der Oberrechnungskammer und den Generalsekretär des Staatsrates; er verleiht staatliche Orden, Medaillen und Ehrentitel, verkündet die Erlasse über Sonderamnestien und den Ausnahmezustand; er erklärt den Kriegszustand und erteilt die Erlasse über die Mobilmachung. Der Staatspräsident behandelt in Vertretung der Volksrepublik China die Staatsangelegenheiten, empfängt Akkreditierungsurkunden von bevollmächtigten Botschaftern anderer Länder, entsendet in Übereinstimmung mit den Resolutionen des Ständigen Ausschusses des NVK bevollmächtigte Vertreter ins Ausland oder ruft sie zurück und ratifiziert die mit anderen Ländern abgeschlossenen Verträge und wichtigen Abkommen oder hebt sie auf.
Die bisherigen Staatspräsidenten der Volksrepublik China waren Mao Zedong, Liu Shaoqi, Song Qingling (Ehrenstaatspräsidentin), Li Xiannian, Yang Shangkun und Jiang Zemin.
Derzeitiger Staatspräsident ist Hu Jintao.