02-03-2011
Hintergrund
Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft
 

Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist das höchste Staatsorgan für die gesetzliche Überwachung. Der Staat richtete die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und die Sonderstaatsanwaltschaften einschließlich der Militärstaatsanwaltschaften ein.

Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist die höchste Staatsanwaltschaft Chinas. Sie ist dem NVK und seinem Ständigen Ausschuss verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft übt nach dem Gesetz unabhängig das höchste Staatsanwaltschaftsrecht aus und ist weder von administrativen Behörden und gesellschaftlichen Organen noch von Einzelpersonen manipulierbar.

Gemäß der Verfassung und den Gesetzen übt die Oberste Volksstaatsanwaltschaft folgende Funktionen aus: Sie leitet die Arbeit der lokalen Staatsanwaltschaften aller Ebenen und die der Sonderstaatsanwaltschaften; sie legt für Delikte wie Unterschlagung, Bestechung, Verletzung der demokratischen Rechte der Bürger und Amtsdelikte Akten zum Zweck der Untersuchung und Verfolgung an und entscheidet, ob Anklage erhoben wird; sie überwacht gesetzesgemäß den  Ablauf von Verhandlungen und Ermittlungen von Kriminaldelikten durch Volksgerichte aller Ebenen; sie überprüft wichtige Straffälle und entscheidet, ob die Betreffenden verhaftet und angeklagt werden sollen; laut Gesetz überwacht sie Verhandlungen bei Strafsachen; sie erhebt beim Obersten Volksgerichtshof Einspruch gegen irrtümliche Urteile oder fehlerhafte Entscheidungen von lokalen Volksgerichten; sie überwacht gemäß dem Gesetz die Arbeit der Umerziehungsanstalten; sie erarbeitet juristische Auslegungen für die Anwendung der einschlägigen Gesetze in der staatsanwaltschaftlichen Arbeit; sie organisiert die Teilnahme der Staatsanwaltschaften an auswärtigen Verhandlungen und die Zusammenarbeit mit dem Ausland im juristischen Bereich. (Quelle: China Fakten und Zahlen 2010)